Pensionskonto: Letzte Chance fürs Auffüllen

Sozialminister Rudolf Hundstorfer
Wer auch die letzten Mahnschreiben der Pensionsversicherung ignoriert, dem drohen Einbußen.

3,3 Millionen Briefe hat die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) seit 2012 verschickt. Adressaten sind all jene, die nach 1954 geboren sind und deren Versicherungsverlauf nach den derzeitigen Aufzeichnungen der PVA Lücken aufweist. Darunter fallen natürlich Arbeitszeiten, aber auch Schulbesuchsjahre, Wehr- und Zivildienst und Kindererziehungszeiten.

Nur die Hälfte hat bisher den Brief beantwortet. Das könnte sich langfristig rächen, denn wer auf das Schreiben nicht reagiert, verliert mit Ende 2016 den Vorteil eines "abgefederten" Berechnungsmodus beim "Pensionskonto Neu".

Als letzte Warnung an die Säumigen verschickt die PVA daher nächsten Monat eine halbe Million Rsb-Briefe.

Bisher galten das alte und das neue System parallel, seit Jänner 2014 ist damit Schluss: Alle früheren Pensionsansprüche werden auf dem Pensionskonto erfasst und als sogenannte Konto-Erstgutschrift verbucht. Dabei gilt: Die neue Berechnungsmethode darf maximal um 3,5 Prozent nach unten oder oben von der alten Rechnung abweichen, um keine ungerechten Verzerrungen zu verursachen.

Wer aber mit der Anmeldung alter Ansprüche bis 2017 wartet, kommt nicht in den Genuss der Abfederung: In der Pension könnten in diesem Fall Einbußen von mehreren Hundert Euro jährlich drohen.

Dies könnte insbesondere Auslandsösterreicher treffen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer sagt, sein Ministerium habe sich zwar bemüht, möglichst viele Auslands-Österreicher anzuschreiben. Ist jedoch keine Adresse bekannt, und meldet sich der Ausgewanderte nicht von selbst bis Ende 2016, könne man für diesen nicht mehr tun. "Irgendwann muss man einen Stichtag setzen", so Hundstorfer.

Selbstständige und Bauern, die noch keinen Brief erhalten haben, müssen sich keine Sorgen machen. SVA und SVB starten die Erhebung erst im Juni. Druck und Versand der Briefe hat übrigens bisher rund 39 Millionen Euro gekostet. Die Kosten sollen sich durch den langfristigen Nutzen der Umstellung bald rechnen.

Das Pensionskonto

Ansprüche bis 2016 anmelden Seit 1.1.2014 gilt ein neues Pensions-Berechnungssystem: Das "Pensionskonto" macht die einfache Kalkulation des künftigen Anspruchs möglich.

Bis 2016 gilt eine Sonderregelung: Alte und neue Pensionsberechnungen dürfen maximal 1,5 bis 3,5 Prozent (Ältere sind begünstigt) nach oben oder unten abweichen.

Beispiel für Geburtsjahr 1955:

Bruttoeinkommen 1743 Euro

Berechnung neu: 1290 Euro

Pension alt: 1338 Euro.

Erlaubte Verschlechterung aber nur 1,5 Prozent, daher

neue Pension: 1318 Euro.

Für alte Pensionszeiten, die erst 2017 eingereicht werden, gilt diese Abfederung nicht mehr.

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