Parlamentsdirektor ging in Hackler-Pension

Parlamentsdirektor ging in Hackler-Pension
Georg Posch trat mit 60 Jahren den vorzeitigen Ruhestand an. Die Vorgangsweise ist gesetzlich korrekt, geändert wird sie erst ab 2014.

Georg Posch wurde im August 2011 60 Jahre alt. Vor drei Monaten hat er um die Pension angesucht. Am 29. Februar trat der Parlamentsdirektor seinen Ruhestand an – er beanspruchte die Hackler-Regelung.

Diese Meldung der Kronenzeitung wurde auf KURIER-Anfrage im Büro von Nationalratspräsidentin Barbara Prammer bestätigt. Posch sei "auf Basis der geltenden gesetzlichen Bestimmungen" in Pension gegangen.

Wie der KURIER berichtete, ist die Hackler-Regelung vom Sparpaket nicht betroffen. Erst ab 2014 soll sich etwas ändern. So wurde es von der Regierung vor eineinhalb Jahren beschlossen. Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek bekräftigte am Sonntag, dass es dabei bleiben wird. Den Fall Posch verteidigte sie. Was für die einen gelte, müsse auch für andere gelten. Außerdem werde diese Praxis – wie erwähnt – 2014 eingestellt.

Schlupfloch

Bis Ende 2013 können Beamte noch abschlagsfrei mit 60 Jahren nach 40 Beitragsjahren in Pension gehen. Ab 2014 steigt das Antrittsalter auf 62 und die Zahl der Beitragsjahre auf 42 Jahre.
Der BZÖ-Abgeordnete Gerald Grosz verlangt nun, dieses "Schlupfloch für hoch bezahlte Staatsdiener sofort zu schließen".

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