Prammer: "U-Ausschuss braucht Ältesten-Rat"

Prammer: "U-Ausschuss braucht Ältesten-Rat"
Die Präsidentin des Nationalrats hat neue Pläne für eine Reform des U-Ausschusses.

Barbara Prammer versucht es noch einmal. Nachdem die Klubobleute von SPÖ und ÖVP jüngst skizziert haben, wie sie die direkte Demokratie aufwerten wollen (der KURIER berichtete), drängt die Parlamentspräsidentin nun auch auf Reformen beim parlamentarischen Untersuchungsausschuss.

"Wir brauchen in der Verfahrensordnung dringend Änderungen – und zwar unabhängig davon, ob demnächst zur Hypo ein U-Ausschuss eingesetzt wird oder nicht", sagt Prammer, die selbst "nicht ganz sicher ist", ob ein Hypo-Ausschuss grundsätzlich sinnvoll wäre. Konkret wünscht sich die oberste Parlamentarierin folgende Neuerungen:

Objektive Vorsitzführung Laut Prammer müssen die Rechte des Vorsitzenden im U-Ausschuss geändert werden. "Ziel muss sein, dass die Vorsitzführung maximal objektiv abläuft." Prammer hält die Tatsache, dass Vorsitzende derzeit selbst Auskunftspersonen befragen und sich zu Wort melden können, für problematisch. "Ich würde dem Vorsitzenden kein Rederecht einräumen – im Präsidium des Nationalrats ist es ja auch so. Man konzentriert sich ausschließlich darauf, dass die Sitzungen geordnet ablaufen."

Vom Vorschlag, den Vorsitz "extern" zu vergeben (pensionierte Richter, etc.) hält Prammer nichts. "Der Vorsitz sollte im Haus bleiben."

Beschränkung von Ausschuss-Themen und -dauer Die Parlamentspräsidentin wünscht sich, dass "maximal zwei U-Ausschüsse gleichzeitig" stattfinden, und dass jeder Ausschuss nur ein Thema aufklärt.

Zur Erinnerung: Beim letzten U-Ausschuss standen acht Untersuchungsgegenstände am Programm – vom BUWOG-Komplex bis zur "Part-of-the-game"-Affäre. Prammer hält das für ausufernd. Zudem wünscht sie sich, dass jeder U-Ausschuss maximal ein Jahr dauert. Mehr Kompetenzen für den Verfahrensanwalt"Der Verfahrensanwalt muss die Möglichkeit haben, stärker in Befragungen einzugreifen", sagt Prammer. Grundsätzlich ist dieser Experte (zuletzt war es der ehemalige Präsident der Rechtsanwaltskammer) bei Sitzungen dabei, um die Persönlichkeitsrechte der Zeugen zu wahren. Geht es nach der Nationalratspräsidentin, sollte der Verfahrensanwalt ein generelles Rederecht im U-Ausschuss bekommen und Befragungen auch unterbrechen dürfen.

Ältesten-Rat Streitfragen, die im Ausschuss nicht selbst gelöst werden können, will Prammer an ein neues Gremium auslagern: "Der U-Ausschuss braucht einen Ältesten-Rat", sagt sie. "Dieser sollte aus angesehenen Persönlichkeiten bestehen." Das seien "Elder Statesmen" – wie etwa der frühere Zweite Nationalratspräsident Heinrich Neisser.

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