OGH: Strache darf nicht "Arsch" genannt werden
Geurteilt hat der Oberste Gerichtshof bereits am 22. Dezember, an die Öffentlichkeit gelangte das Urteil erst durch einen Bericht in der Presse: FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache darf nicht als "Arsch" beleidigt werden. Soweit, so verständlich. Allerdings erging 2008 ein Urteil, das es erlaubte, Strache als "Arsch mit Ohren" zu bezeichnen.
Den Stein ins Rollen brachte der SPÖ-Lokalpolitiker Christoph Baumgärtel, der auf Facebook ein Foto, das einen seiner Bekannten gemeinsam mit dem FPÖ-Chef auf einer Anti-Flüchtlings-Demonstration zeigt, kommentierte. In seinem Kommentar schriebt er: "Nicht dein Ernst ... wir kämpfen gegen diesen Arsch, und du lässt dich mit dem fotografieren"
Strache klagte darauf auf Unterlassung und Ehrenbeleidigung und reichte eine Privatklage wegen Beleidigung ein. Daraufhin wurde Baumgärtel zu einer Strafe von 2700 Euro, davon 900 unbedingt, verurteilt. Der Fall ging bis zum Obersten Gerichtshof. Dieser bestätigte die Entscheidung sowohl als formal richtig, als auch inhaltlich. Demnach sind "Werturteile ohne hinreichendes Tatsachensubstrat oder Wertungsexzesse" nicht vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.
"Arsch mit Ohren"
Anders lag der Fall 2008 als der OGH billigte, dass Strache als "Arsch mit Ohren" bezeichnet wurde. Jedoch ging es damals um eine politische Karikatur in einer Tageszeitung und damit um "eine durchaus witzig gemeinte politische Karikatur (Satire)" und nicht um "eine plumpe Beschimpfung ohne jeden satirischen oder künstlerischen Anspruch", heißt es dazu im Entscheidungstext des OGH. Übrigens ist "Arsch" "noch wesentlich heftiger" als die "Bezeichnung eines Politikers als 'Trottel'" - auch das schreibt der OGH.
Kommentare