Obergrenze ist rechtswidrig, Gutachter Funk stützt VfGH-Präsident

Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk

Eine gesetzliche Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen und die Gewährung von Asyl ist "rechts- und verfassungswidrig". Diese Ansicht von Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), teilt der renommierte Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk. Er verfasst in dieser Frage, gemeinsam mit dem Europarechtler Harald Obwexer, ein Gutachten für die Bundesregierung, das den Auftraggebern heute übergeben werden soll.

Unabhängig vom heiklen Gutachten und nur auf Holzingers Aussage gemünzt, sagte Funk zum KURIER: "Ich stimme Präsident Holzinger zu." Ein Gesetz, welches eine Asyl-Obergrenze festlege, wäre "verfassungswidrig".

Aber: Die Obergrenze oder der Richtwert, wie die SPÖ sagt, wurde jedoch nicht per Gesetz erlassen, sondern nur in einer Bund-Länder-Vereinbarung festgehalten.

Das macht für Funk keinen Unterschied, er sagt sogar: Gibt es keine solche gesetzliche Grundlage für eine Obergrenze, "wären solche Einschränkungen erst recht unzulässig".

Wie die Regierung dennoch ihr Festhalten am Flüchtlings-Limit von 37.500 Asylanträgen in diesem Jahr argumentieren wird, ist unklar. Vizekanzler Reinhold Mitterlehner verwies am Dienstag auf die tägliche Praxis an der Grenze ("Tageskontingente") und spielte die Bedeutung der rechtlichen Interpretation herunter. Dazu Funk: "Technische Restriktionen wie Tageskontingente sind von Fall zu Fall auf ihre Erforderlichkeit und Wirkungen zu prüfen."

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