NÖ-Wahl: Grüne prüfen Wahlanfechtung

Krismer beim Wahlkampfauftakt der NÖ-Grünen im Jänner.
Krismer betonte, die Auswirkungen von "willkürlichen Streichungen" der Zweitwohnsitzer seien ungeklärt.

Die Grünen Niederösterreich prüfen nach dem Urnengang vergangenen Sonntag nun eine Wahlanfechtung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH). Zwei Drittel aller Zweitwohnsitzer hätten am 28. Jänner laut Spitzenkandidatin Helga Krismer nicht wählen dürfen, "weil sie von der neuen ÖVP-Regelung willkürlich gestrichen worden sind".

"Unzählige Menschen haben versucht, am Wahlsonntag trotzdem zu wählen und wurden nicht zugelassen. Diesen Personen ist das Wahlrecht entzogen worden, teilweise wurden sie nicht ordnungsgemäß informiert und/oder einfach aus dem Verzeichnis eigenmächtig gestrichen", teilte Krismer am Freitag in einer Aussendung mit.

Wie der Standard und die Rechercheplattform Dossier berichten, seien etwa in der Stadt Retz 350 von 850 Zweitwohnsitzern aus der Wählerevidenz gestrichen worden, weil sie das Wählerevidenzblatt nicht retourniert hätten, wie es heißt. In St. Plöten wäre unabhängig von der Retournierung hingegen keine einzige Person mit Nebenwohnsitz gestrichen worden.

Unklare gesetzliche Grundlage der Wahlrechtsnovelle

Das Endergebnis der niederösterreichischen Landtagswahl 2018 ist seit gestern, Donnerstag, amtlich. Damit hat die Vier-Wochen-Frist für Anfechtungen der Wahl beim VfGH begonnen. Ein möglicher Grund einer Anfechtung der Wahl durch die Grünen Niederösterreich könne die unklare gesetzliche Grundlage der Wahlrechtsnovelle und die ungleichmäßige Umsetzung in den niederösterreichischen Gemeinden sein, hieß es in der Aussendung. "Bis zum Ende der Einspruchfrist werden wir daher sachlich eine Wahlanfechtung prüfen", meint Krismer.

Das Zweitwohnsitzer-Wahlrecht war im Vorjahr per Beschluss im Landtag geändert worden. Gemeinden waren aufgerufen, Eintragungen in die Wählerverzeichnisse anhand eines Wählerevidenzblattes zu überprüfen und wenn nötig, zu berichtigen. Als Kriterien galten wirtschaftliche, berufliche oder gesellschaftliche Nähe zur Gemeinde. NEOS und FPÖ teilten dem Standard nun auf Anfrage mit, sie hätten die Novelle von Anfang an kritisiert, würden aber keine Anfachtung der Wahl planen.

Landtagspräsident Hans Penz ( ÖVP) hatte am Donnerstagnachmittag bei der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses auf Nachfrage erklärt, ihm sei "keine einzige Meldung bekannt, dass Leute zur Wahl gegangen wären und nicht wählen durften". Ein Erlass für Gemeinden habe "klar geregelt, wie vorzugehen ist".

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