NÖ-Wahl: Anfechtung beim VfGH eingelangt

Robert Marschall.
Die Liste "Wir für Niederösterreich", unter Robert Marschall, kritisierte unter anderem die Briefwahl und die Stimmabgabe für Zweitwohnsitzer.

Nach der niederösterreichischen Landtagswahl vom 28. Jänner ist beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) eine Anfechtung eingelangt. Die Liste Wir für Niederösterreich (WFNOE) unter Robert Marschall, die nur im Wahlkreis Baden angetreten war, kritisiert u.a. die Briefwahl, Listenbezeichnungen und die Stimmabgabe für Zweitwohnsitzer, teilte VfGH-Sprecher Wolfgang Sablatnig am Freitag auf Anfrage mit.

Die Frist für Anfechtungen lief am Donnerstag um 24.00 Uhr ab. Die niederösterreichischen Grünen hatten wenige Stunden zuvor mitgeteilt, dass sie auf den Gang zum VfGH verzichten würden.

Grüne entschieden sich dagegen

Landessprecherin Helga Krismer begründete die Entscheidung damit, dass die Mittel fehlen würden, eine Wahlanfechtung insbesondere der ÖVP zugutekäme und gleichermaßen Verantwortung für die Bundesgrünen (durch Übernahme eines Schuldenberges, der abgebaut werden müsse) wie für die Wähler bestünde. Die Wahl sei "verfassungswidrig" abgelaufen, hatte sie am Dienstag betont. Krismer verwies diesbezüglich auf Probleme im Zusammenhang mit dem im vergangenen Juni beschlossenen NÖ Landesbürgerevidenz-Gesetz.

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