NÖ-Rechnungshof prüfte Pröll-Stiftung und bemängelt nur bürokratische Details

Ex-Landeshauptmann Erwin Pröll

"Kanzleiordnung" verletzt. Kann, ja soll ein Landeshauptmann eine Privatstiftung betreiben, in die das Land zusätzlich öffentliche Förderungen überweist?

Das war die Frage, die sich im Zuge der "Erwin Pröll Privatstiftung" vor einigen Monaten stellte. Wie berichtet hat der frühere Landeshauptmann Geld, das ihm im Zuge eines Geburtstags geschenkt worden war, in einer Stiftung deponiert. Und diese Stiftung hat von 2008 bis 2016 auch öffentliche Subventionen per Beschluss der Landesregierung im Gesamtwert von 1,35 Millionen Euro zugesprochen bekommen. Er habe, so erklärte Pröll nach Bekanntwerden der Stiftung, Geld für eine Akademie zur Förderung des ländlichen Raumes sammeln wollen; die Akademie sei aber nie realisiert worden. Vor wenigen Wochen wurde die Stiftung aufgelöst, die Förderungen mit Zinsenszinsen rück-überwiesen.

Der Landesrechnungshof hat die Gebarung geprüft, und der Rohbericht liegt nun vor. In dem knapp 70 Seiten starken Dokument wird festgestellt, was ohnehin niemand groß in Zweifel zog, nämlich: Dass die Stiftung ordnungsgemäß bilanziert und kein öffentliches Geld veruntreut hat. Im Wesentlichen hat der NÖ-Rechnungshof kein Problem mit der Privatstiftung. Lediglich Kleinigkeiten werden bemängelt: Etwa, dass Förderungen nicht als "Zustiftungen" deklariert worden sind oder dass eben die "Kanzleiordnung" bisweilen nicht sauber eingehalten wurde

Die entscheidende politische Frage, also warum es überhaupt eine Stiftung geben musste, wird im Prüfbericht nicht weiter erörtert – aber das darf nicht verwundern, denn: Ob eine Maßnahme politisch klug oder zweckmäßig war, liegt nicht in der Kompetenz des Landesrechnungshofs – und im Fall Pröll schon gar nicht des niederösterreichischen.

Kommentare