Neues Staatsbürgerschaftsrecht beschlossen

Neues Staatsbürgerschaftsrecht beschlossen
In der Marathon-Sitzung wurden auch noch Zivildienst und Kinderschutz behandelt.

Bei hervorragenden Deutschkenntnissen bzw. bei besonderem zivilgesellschaftlichem Engagement ist eine Einbürgerung bereits nach sechs statt bisher nach zehn Jahren möglich. Diese Neuregelung wurde am Donnerstag mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und des Team Stronach im Nationalrat beschlossen. Die Opposition war aus unterschiedlichen Gründen dagegen.

Die FPÖ befürchtet, dass Staatsbürgerschaften damit einfacher, schneller und häufiger vergeben werden. Die Grünen beklagten hingegen, dass viele Baustellen offen bleiben; die Einkommensgrenzen sind ihnen nach wie vor zu hoch. Für überflüssig hält das BZÖ die Regelung, sie werde keine wesentlichen Integrationsfortschritte bringen.

Integrations-Staatssekretär Sebastian Kurz versicherte, dass die Reform keinen "leichtfertigen Ausverkauf" der österreichischen Staatsbürgerschaft bringen werde - aber eine Reihe von Verbesserungen. Die Staatsbürgerschaft bleibe dennoch "ein hohes Gut" und das sei richtig so.

Im Elternverein

Für die Einbürgerung nach sechs Jahren werden Deutschkenntnisse auf Maturaniveau in einer Fremdsprache verlangt. Als sehr gute Integration wird z.B. dreijährige Tätigkeit in einem Sozialberuf erachtet oder besonderes zivilgesellschaftliches Engagement, etwa auch Tätigkeit im Elternverein oder Betriebsrat. Gewisse Lockerungen bringt die Novelle bei den allgemeinen Voraussetzungen für die Einbürgerung. So muss der gesicherte Lebensunterhalts in 36 Monaten binnen sechs Jahren nachgewiesen werden; für Behinderte oder schwer kranke Zuwanderer gibt es Erleichterungen.

Kinderschutz

Eine weitere Novelle betrifft Familien: Kinder werden künftig besser vor gewalttätigen Eltern beschützt. Mit einer Novelle zum Sicherheitspolizeigesetz kann weggewiesenen Gewalttätern nicht nur das Betreten der Wohnung, sondern auch der Schule, des Kindergartens und des Horts ihrer Kinder untersagt werden. Zudem muss die Exekutive unverzüglich die Kinder- und Jugendhilfe informieren, wenn Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind. Ein Verstoß gegen ein Wegweisegebot oder ein Betretungsverbot wird mit bis zu 500 Euro Verwaltungsstrafe bzw. bis zu zweiwöchiger Ersatzfreiheitsstrafe sanktioniert. Das gilt auch für eine unzulässige persönliche Kontaktaufnahme. Bisher ist die Missachtung einer derartigen einstweiligen Verfügung weder gerichtlich noch verwaltungsbehördlich strafbar, Opfern bleibt nur die Möglichkeit, eine Unterlassungsexekution zu beantragen.

Zivildienst

Einstimmig beschlossen wurde auch die Zivildienst-Reform, die einige Verbesserungen für Zivildiener und auch die Trägerorganisationen bringt. Die Organisationen werden durch finanzielle Unterstützung motiviert, ihre Zivildiener besser auszubilden - und umgekehrt sollen die Qualifikationen der jungen Männer bei der Zuteilung besser berücksichtigt werden. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) zeigte sich zufrieden: Es sei gelungen, "den Zivildienst noch ein Stück besser zu gestalten". Die Novelle sei "sehr zukunftsorientiert" und ein "gutes Investment". Denn die Ministerin hofft, mit der künftig möglichen Ausbildung in der Alten- oder Behindertenbetreuung viele Zivildiener für Pflegeberufe gewinnen zu können.

Diese neue Möglichkeit der Ausbildung - bisher war sie nur bei Rettungsorganisationen möglich - wird der Bund mit einem Beitrag von bis zu 70 Prozent (maximal 1.700 Euro) der Kosten fördern. Außerdem soll künftig ein Freiwilliges Sozialjahr, Umweltschutzjahr oder ein Freiwilliger Gedenk- oder Friedensdienst im Ausland auf den Zivildienst angerechnet werden. Und Frauen können ihr Sozialjahr auch bei der Rettung absolvieren.

Bienen

Auch das bestimmende Politthema der vergangenen Monate findet Beachtung: Das neue Pflanzenschutzmittelgesetz soll am Freitag im Nationalrat abgesegnet werden. In Kraft treten soll das weitgehende Aus für Neonicotinoide, die unter dem Verdacht der Bienen-Schädigung stehen, zwei Monate vor der EU-weiten Lösung. Einschränkungen wird es künftig auch bei den Glyphosatanwendungen geben. Ebenso soll es künftig untersagt sein, Herbizide im Lebensmittelhandel oder ohne Beratung über Selbstbedienung anzubieten.

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