Neuer Anlauf der Koalition: Aus für "kalte Progression"

Hans Jörg Schelling (ÖVP) Thomas Drozda (SPÖ)
Der Finanzminister will Steuerzahlern ihr jährliches "Geschenk" zurück geben und so die Kaufkraft stärken. Noch wird allerdings in der Koalition debattiert, ob davon alle Steuerzahler profitieren sollen.

Im Vorjahr ist es nicht gelungen, aber Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) lässt nicht locker. Es geht um die Abschaffung der "kalten Progression" ab 2018/2019 – "für alle Steuerzahler", wie Schelling will, nicht nur für Bezieher niedriger Einkommen, wie das die SPÖ fordert.

Beide Parteien wollen verhindern, dass die "kalte Progression" in wenigen Jahren die Effekte der jüngsten Steuerreform auffrisst. "Es läuft darauf hinaus, dass wir in regelmäßigen Abständen kleine Steuerreformen haben, die sich auf etliche hundert Millionen Euro summieren werden", sagt Kanzler Christian Kern.

Bei der "kalten Progression" geht es um jährlich rund 400 Millionen Euro, die dem Finanzminister als Körberlgeld zufallen, weil die Steuertarifstufen starr sind und nicht an die Inflation angepasst werden.

Automatischer Effekt

Steigen aber die Einkommen, um die Inflation auszugleichen, rutscht ein Teil der Steuerzahler automatisch in eine höhere Steuerklasse. Diesen Effekt wollen SPÖ und ÖVP ausgleichen, bei der Umsetzung scheiden sich bisher aber die Geister.

Schellings Modell sieht so aus: Basierend auf internationalen Best-Practice-Beispielen soll eine Anpassung der Tarifstufen im Einkommenssteuergesetz dann erfolgen, wenn die Inflation über einen gewissen Zeitraum in Summe fünf Prozent überschreitet. Derzeit macht sie 1,3 Prozent aus. In drei bis vier Jahren würde also der Wert von kumuliert fünf Prozent überschritten – dann sollen die Grenzen der Steuertarife angehoben werden.

Mit der Steuerreform 2015/2016 fiel der Eingangssteuersatz auf 25 Prozent. Er gilt jetzt für Jahreseinkommen zwischen 11.000 und 18.000 Euro. Wer also momentan knapp unter 18.000 Euro verdient und bei der nächsten Lohnerhöhung über 18.000 Euro zu liegen kommt, rutscht mit dem Differenzbetrag in die nächst höhere Steuerklasse. Diese beträgt bereits 35 Prozent (für 18.000 bis 31.000 Euro).

Beim einzelnen Steuerzahler mag das nicht viel ausmachen, über alle Steuerzahler gerechnet kommen aber 400 Millionen für den Finanzminister zusammen.

Das soll sich bald ändern. Wird zum Beispiel der Stichtag 1. 7. 2015 gewählt und ist dann drei Jahre später mit z.B. 5,2 Prozent die vereinbarte Inflationsschwelle überschritten, würden die Einkommensgrenzen dem Fall für das Jahr 2019 um diese 5,2 Prozent angehoben. Das heißt konkret: Die Lohnsteuer von 25 Prozent gilt dann nicht mehr bis 18.000 Euro, sondern bis 18.936 Euro (+5,2 Prozent).

Debattiert wird in der Koalition auch darüber, ob das automatisch geschehen soll, oder ob vorher noch einmal die Politik am Wort sein soll.

Schelling will eine automatische Abfederung. Denn, sagte er zum KURIER: "Auch die ,kalte Progression’ ist ein Automatismus. Eine versteckte Steuererhöhung, die ein Geschenk der Bürger an den Staat ist. Nicht umgekehrt. Den Steuerzahlern steht dieses Geld zu, es ist Zeit, dass wir es endlich bereinigen."

Er will nur eine Ausnahme zulassen, nämlich für Jahre mit besonders schwachem Wirtschaftswachstum. Dann müsste die Abfederung der "kalten Progression" ausgesetzt werden.

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