Neue Verwaltungsrichter: Karenzierung gleich zum Dienstantritt?

Bundesverwaltungsgericht: Es gibt Vorwürfe, wonach nicht die Qualifikation, sondern politische Loyalität bei Posten entscheidet

Dass gleich vier der 40 neuen Kolleginnen und Kollegen am Bundesverwaltungsgericht (BVwG) direkt aus dem politischen Umfeld kommen, sorgt unter den Richtern für ziemlichen Unmut. Jetzt stellt sich heraus, dass es noch gar nicht sicher ist, ob tatsächlich alle neuen Richter am 1. Jänner 2017 ihren Dienst antreten werden.

Insider meinen, dass zwei der bereits bestellten Richter um Karenzierung ansuchen könnten: Ulrike Ruprecht aus dem Kabinett von SPÖ-Kanzleramtsminister Thomas Drozda und Stephan Wiener aus dem Büro von ÖVP-Landwirtschaftsminister Andrä Rupprechter. Die Spekulation im Hintergrund: Für den Fall, dass die Chefs nach der voraussichtlich 2017 stattfindenden Nationalratswahl nicht mehr im Minister-Amt bleiben, hätten die Kabinetts-Mitarbeiter auf alle Fälle den sicheren Richter-Job in der Hinterhand. Was in den Ministerien natürlich heftig dementiert wird.

Durchgefallen

Weder Ruprecht noch Wiener haben bis dato allerdings einen Antrag auf Karenzierung gestellt. Ob Ruprecht ansuchen wird, ist derzeit noch offen. Wie zu hören ist, möchte die im Kabinett für Asyl-Themen zuständige Juristin gerne an das 2013 neu geschaffene Bundesverwaltungsgericht wechseln. Sie hatte sich bereits einmal beworben, fiel aber durch, weil der Personalsenat des BvWG das Gerichtsjahr nicht zu den vorgeschriebenen fünf Jahren an juristischer Diensterfahrung rechnete. Andererseits hört man aus dem Ministerium, Drozda wolle auf die Expertise seiner Mitarbeiterin nicht verzichten.

Im Fall des Kollegen Wiener erklärt eine Sprecherin von Minister Rupprechter, eine Karenzierung "sei nicht geplant". Im Amtsdeutsch spricht man nicht von Karenzierung, sondern von Dienstzuteilung. Darüber entscheidet derselbe Personalsenat, der die 350 Bewerber geprüft hat und dem Ministerrat die Besetzungsvorschläge präsentierte. Dem Gremium gehören das rot-schwarz ausbalancierte Gerichtspräsidium sowie fünf Richter an.

In Richterkreisen wird dem Senat wie berichtet vorgeworfen, die Kandidaten nach parteipolitischen Überlegungen auszuwählen. Mit starkem Überhang in Richtung des schwarzen Cartellverbandes (CV).

Am BVwG wird jedenfalls fix damit gerechnet, dass die beiden neuen Richter pünktlich mit Jahresbeginn 2017 erscheinen. Der Geschäftsverteilungsausschuss hat die Zuständigkeiten für alle insgesamt 220 Richter bereits genau festgelegt, die Akten sind schon zugeteilt.

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