Sobotka will Meldepflicht für Verdächtige von Sexualdelikten

Wolfgang Sobotka
Der Innenminister will mit neuen Regelungen auf die gestiegene Kriminalität reagieren.

Mit neuen gesetzlichen Regelungen will Österreich auf die gestiegene Kriminalität reagieren. So soll es künftig möglich sein, dass auch bei einer erstinstanzlichen Verurteilung Personen in Schubhaft genommen werden.

Nach den Vorstellungen des Innenministers soll im Fremdenpolizeigesetz "der Tatbestand der Fluchtgefahr bei einer erstinstanzlichen Verurteilung" gesetzlich eingeführt werden. "Nach der ersten Instanz soll Schubhaft verhängt werden können, damit sich der Tatverdächtige dem weiteren Verfahren nicht entziehen kann", forderte Sobotka. Bisher kann Schubhaft nur bei einer drohenden Fluchtgefahr vor einer Abschiebung verhängt werden. Diese Gründe sollen eben nun erweitert werden. Das würde in der Praxis bedeuten, dass bei nicht rechtskräftigen Verurteilungen den Betroffenen bis zur endgültigen Entscheidung die Schubhaft droht, selbst wenn sie vom Erstgericht nur teilbedingte Haftstrafen erhalten haben.

Meldeverpflichtung der Tatverdächtigen

Weiters soll eine Meldeverpflichtung für Verdächtige von Sexualdelikten eingeführt werden sowie ihre DNA abgenommen werden, sagte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP). Beim Tatbestand der sexuellen Belästigung erfolgt derzeit in der Regel eine Anzeige auf freiem Fuß. Hier sprach sich der Innenminister für eine "Meldeverpflichtung der Tatverdächtigen" aus. Ansonsten sollen Beschuldigte "zwangsweise vorgeführt werden". Zudem sollen sie belehrt werden. "Gerade bei jungen Asylwerbern oder Berechtigten können wir noch einiges erreichen", meinte Sobotka. "Das Ziel muss sein, Straffälligkeit zu vermeiden."

Als weitere neue Maßnahme sprach sich Sobotka dafür aus, die erkennungsdienstliche Behandlung im Sicherheitspolizeigesetz zu novellieren. Derzeit ist eine DNA-Ermittlung nur zulässig, wenn der Betroffene im Verdacht steht, eine mit mindestens einjähriger Freiheitsstrafe bedrohte vorsätzliche gerichtlich strafbare Handlung begangen zu haben. Das soll laut Vorstellungen des Ministers künftig auch bei "Sexualdelikten unter einem Strafrahmen von einem Jahr, wie etwa sexuelle Belästigung oder Nötigung" ermöglicht werden.

Bei einem Pressegespräch gemeinsam mit seinem Parteikollegen und Justizminister Wolfgang Brandstetter sowie Konrad Kogler, Generaldirektor für die Öffentliche Sicherheit, wurden am Donnerstag in Wien die Maßnahmen präsentiert. Zudem kündigte Sobotka an, die "Abschiebeintensität" von Menschen ohne Bleiberecht in Österreich zu erhöhen.

Sobotka will Meldepflicht für Verdächtige von Sexualdelikten
ABD0021_20160512 - WIEN - ÖSTERREICH: (L-R): Innenminister Wolfgang Sobotka ÖVP), Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) und der Generaldirektor für öffentliche Sicherheit, Konrad Kogler, am Donnerstag, 12. Mai 2016, im Rahmen der Pressekonferenz "Aktionsplan Sicheres Österreich" - Maßnahmen zum Schutz der inneren Sicherheit im Bundesministerium für Inneres (BMI) in Wien. - FOTO: APA/HERBERT NEUBAUER

Brandstetter für konsequente Abschiebung

Brandstetter sah seinen Schwerpunkt in der "konsequenten Abschiebung straffälliger Täter" gemeinsam mit den Polizeibehörden. "Hier ist noch einiges möglich", betonte er. So gebe es allein in den Haftanstalten "eine große Zahl an Straftätern aus EU-Staaten, die man problemlos in ihre Heimat verbringen kann, damit sie dort ihre Haft verbüßen". Nach den Zahlen des Justizministeriums waren mit Stand 1. Mai mehr als die Hälfte der Insassen im Strafvollzug Ausländer - 21,4 Prozent aus der EU und 32,7 Prozent Nicht-EU-Ausländer. In der Untersuchungshaft war die Zahl der Ausländer noch höher - sie betrug gar 74 Prozent. "Die Mehrheit von ausländischen Staatsbürgern" führe im "praktischen Vollzug zu großen Problemen und Kosten", bekräftigte Brandstetter.

Brandstetter sprach sich dafür aus, Straftäter aus EU-Staaten in heimischen Justizvollzugsanstalten in ihre Heimat zurückzubringen, damit "sie dort die Haft verbüßen", sagte er.

Kogler bestätigte einmal mehr, dass es in den vergangenen Monaten einen Anstieg der Anzeigen bei Diebstählen, Suchtmitteldelikten, Sachbeschädigung und Körperverletzung gab. Genaue Zahlen werden weiterhin nicht genannt. Die Trends würden sich aus den Anzeigen, die im Sicherheitsmonitor gesammelt werden, ergeben. Kogler sprach von rund 1.000 Anzeigen mehr pro Deliktgruppe. "Über 60 Prozent der Täter sind junge Männer zwischen 14 und 40 Jahren", sagte Kogler. Es gebe einen klaren Trend "dass Fremde diese Entwicklung maßgeblich mitgestaltet haben", betonte der Generaldirektor.

Junge Männer ohne strukturellen Tagesablauf seien besonders anfällig, straffällig zu werden. "Wir werden hier die Kooperation suchen, um geordnete Tätigkeiten und strukturierte Tagesabläufe zu gewährleisten", sagte Kogler. Damit soll verhindert werden, "dass jugendliche potenzielle Straftäter in eine kriminelle Biografie hineinkommen", meinte Sobotka.

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