Neue Anzeige gegen Elsner

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Ein Anwalt wirft Helmut Elsner schweren Betrug vor. Urteile für Flöttl & Co am Dienstag.

Wolfgang Flöttl und sechs Mitangeklagte, ihre Verteidiger, Staatsanwältin Sonja Herbst und die wenigen Zuhörer, die sich nach fünfeinhalb Jahren noch in den legendären Großen Schwurgerichtssaal des Wiener Landesgerichts verirrt haben, erleben ein Déjà-vu.

„40. Prozesstag: Elsner erzählt, dass Flöttl ihn und seine Frau auf die Bahamas eingeladen hat“, nuschelt Richter Christian Böhm ins Mikrofon. „74. Tag: Der Angeklagte Zwettler legt ein Geständnis ab, er habe nicht die Stopp-Taste gedrückt.“ Böhm, der den ersten Bawag-Prozess (117 Tage zwischen 2007 und 2008) nicht selbst erlebt hat und seit April heurigen Jahres neu aufrollen musste, verliest die früheren Aussagen. Allen voran jene von Ex-Bawag-Generaldirektor Helmut Elsner, der bereits rechtskräftig zur Höchststrafe von zehn Jahren Freiheitsentzug verurteilt und haftuntauglich ist. Der 77-Jährige blieb der Prozesswiederholung krankheitshalber fern, obwohl ihn die Bawag mittels Privatanklage noch einmal vor Gericht bringen wollte.

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Dafür droht Elsner nun von anderer Seite neues Ungemach. Einer seiner vielen Anwälte, Thomas König, hat ihn wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges angezeigt. Elsner soll das vereinbarte Honorar von 10.000 Euro im Monat schuldig geblieben sein. König behauptet, Elsner habe auch anderen Anwälten Honorar zugesagt, von dem er nicht die Absicht gehabt habe, es zur Gänze zu zahlen. Elsner revanchierte sich umgehend mit einer Anzeige gegen den Anwalt, dem er vorwirft, Geld seiner – Elsners – Ehefrau abgezweigt zu haben.

Am Dienstag werden nach 28 Prozesstagen die neuen Urteile über Flöttl, Ex-Bawag-Aufsichtsratschef Günter Weninger, vier ehemalige Vorstandsmitglieder und einen Wirtschaftsprüfer verkündet. Es geht um verspekulierte 1,5 Milliarden Euro. Flöttls Verteidiger Herbert Eichenseder wandelte in seinem Plädoyer den Spruch von der Suppe, die zu dünn ist, ab: „In unserem Fall ist im Topf gar keine Suppe drinnen.“ Was man als Antrag auf Freispruch verstehen darf. Im ersten Prozess hatte Flöttl eine teilbedingte Strafe, davon sechs Monate unbedingt, erhalten.

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