Neue Abgaben: Finanzminister will Facebook & Co zur Kasse bitten

Internet-Suche: Lässt sich daraus eine Steuerpflicht ableiten?
Finanzminister Schelling lässt Experten an Modellen für faire Besteuerung von Konzernen tüfteln.

Konzerne müssen künftig ihren fairen Anteil an Steuern bezahlen – diesem Thema hat sich die SPÖ im Wahlkampf verschrieben.

Aber nicht nur sie.

Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) positioniert Österreich als "Vorreiterland" in der EU im Kampf gegen "Steuerflucht-Routen, Gewinnverschiebungen und internationalen Steuerbetrug". Schelling agiert hier in enger Abstimmung mit dem französischen Finanzminister Bruno Le Maire. Am 15. September in Tallinn werden die EU-Finanzminister einen Vorschlag machen, wie die Staaten digitale Konzerne, Niedrigsteuerländer und ruinösen Steuerwettbewerb in den Griff bekommen.

Aus einem internen Papier des Finanzministeriums, das dem KURIER vorliegt, geht hervor, an welchen Stellen der (europäische) Fiskus ansetzen will – und wo die Schwierigkeiten liegen.

Das sind die wichtigsten Punkte:

Digitale Betriebsstätte

Die Finanz will "digitale Betriebsstätten" definieren – und zwar für Internet-Konzerne, die in Österreich eine Menge Umsatz (= Geschäft) machen, physisch aber im Land nicht präsent sind. Für die Gewinne aus ihren Geschäften sollen diese virtuellen Betriebe künftig Steuern zahlen. Experten des Finanzministeriums tüfteln gerade an Lösungsvorschlägen für die "digitalen Betriebstätten". Schelling will die österreichischen Lösungsvorschläge auf EU-Ebene einbringen.

Umsatzsteuer auf Benutzerdaten

Geprüft wird, ob das Erbringen von Suchleistungen im Internet oder das Zur-Verfügung-Stellen von Social-Media-Plattformen tatsächlich "gratis" ist, oder ob der Konsument hier mit seinen Nutzerdaten "bezahlt", und somit ein Geschäftsfall vorliegt. Zitat aus dem Expertenpapier: "Im letzten Fall könnte aus umsatzsteuerlicher Sicht ein Leistungsaustausch vorliegen, der in Österreich zu besteuern wäre."

Neue Steuerabkommen

Die Steuerabkommen mit anderen Ländern sollen so geändert werden, dass es keinen Anreiz mehr gibt, in Niedrigsteuerländer abzuwandern. Derzeit werden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bilateral zwischen den Staaten geschlossen, und sie sehen die "Befreiungsmethode" vor: Wenn in einem Land bereits Steuern bezahlt wurden, entfallen sie im anderen. Schelling will von der Befreiungs- auf eine Anrechnungsmethode umstellen: Österreich will künftig seine Steuern einheben, und eine Doppelbesteuerung lediglich durch Anrechnung der niedrigeren ausländischen Steuer auf die höhere österreichische Steuer vermeiden. Österreich soll hier laut Schelling "Vorreiter für eine einheitliche europäische Vorgehensweise sein". Ziel sei ein gemeinsames EU-Musterabkommen (statt derzeit vieler bilateraler), um Druck auf die Niedrigsteuerländer auszuüben.

Einheitliche Bemessungsgrundlage für Unternehmenssteuern

Deutschland und Frankreich wollen mit der Vereinheitlichung der Bemessungsgrundlage für Unternehmenssteuern Ernst machen. Das bringt Transparenz in den oft ruinösen Steuerwettbewerb innerhalb der EU. Für die Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten tätig sind, würde die Verwaltung erleichtert, aber die Verlustverschiebung erschwert. Schelling unterstützt dieses Vorhaben.

Weitere Vorhaben sind der grenzüberschreitende, Software-unterstützte Datenaustausch zur Betrugsbekämpfung bei der Umsatzsteuer. Im Versandhandel von außerhalb der EU sollen ab dem ersten Euro Umsatzsteuern anfallen. Derzeit sind Einfuhren aus Drittländern mit einem Wert bis zu 22 € von der Einfuhr-Umsatzsteuer befreit.

Schelling in einer Stellungnahme zum KURIER: "Mit vereinheitlichten steuerlichen Grundlagen und einer gemeinsamen Strategie im Kampf gegen Steuerbetrug auf EU-Ebene wird es uns gelingen, die Schlupflöcher zu schließen. Österreich hat hier eine Vorreiterrolle und auf nationaler Ebene bereits viel getan. Um gegen Steuervermeidung und Steuerflucht noch effektiver vorgehen zu können, braucht die Europäische Union eine gemeinsame Strategie insbesondere bei der einheitlichen Bemessungsgrundlage der Körperschaftssteuer."

Kommentare