Nazilied-Affäre: FPÖ gibt Landbauer ein Rückkehrrecht

Udo Landbauer

Am Tag nach seinem Rücktritt erzählt man in der FPÖ, dass Udo Landbauer einfach genug hatte. Die Sache sei ihm zu groß und belastend geworden – deshalb sei er jetzt einfach weg.

Wie berichtet, hat sich der Spitzenkandidat der niederösterreichischen Freiheitlichen am Donnerstag überraschend von allen Funktionen zurückgezogen, nachdem die Diskussion um NS-verherrlichende Liederbücher in seiner Wiener Neustädter Burschenschaft Germania nicht abebben wollte.

Obwohl der 31-Jährige ursprünglich erklärt hatte, die Liederbücher könnten kein Grund für einen Rückzug sein, weil er von ihnen nie etwas gewusst habe, entschied sich Landbauer anders – und legte nicht nur seine Anwartschaft auf einen Regierungssitz in Niederösterreich, sondern auch das ihm formal zustehende Mandat im Landtag sowie seine Mitgliedschaft in der FPÖ zurück.

Vor allem das Zurücklegen der Parteimitgliedschaft wurde von manchen als Distanzierung zur Partei gesehen – fälschlicherweise, wie KURIER-Recherchen ergeben. Denn für Landbauer gilt, was einst schon für den vorübergehend in Ungnade gefallenen Martin Graf galt: Es gibt von der Bundes- wie auch von der Landespartei das Zugeständnis einer allumfassenden Rehabilitation, sobald die strafrechtlichen Ermittlungen in der Causa eingestellt worden sind.

Sieben Kilo weniger

Landbauers Rückzug war allein der Tatsache geschuldet, dass ihm die Affäre persönlich zugesetzt hat. Seine Familie habe unter der Belagerung seines Hauses durch Kamerateams und Fotografen gelitten. Insgesamt sei die Sache vor allem für seine Lebensgefährtin sehr belastend gewesen. "Er hat sieben Kilogramm abgenommen, war nicht wirklich mehr ansprechbar und fliegt am Sonntag auf Urlaub", erzählt man sich in der Bundes-FPÖ.

Rein strategisch war der Rückzug offenkundig der richtige Schritt. Denn wie eine Umfrage des OGM-Instituts für den KURIER ergeben hat, halten fast zwei Drittel aller Österreicher (65 Prozent) die Forderung nach Landbauers Rücktritt für "gerechtfertigt".

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