Straches Immunität wird nicht aufgehoben

Strache wird nicht ausgeliefert, beschloss das Parlament
KURIER-Fotograf Jürg Christandl hatte eine Privatanklage gegen den FPÖ-Chef eingebracht.

Die Abgeordneten im Nationalrat haben am Donnerstag die vom Wiener Straflandesgericht begehrte Aufhebung der parlamentarischen Immunität von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache einstimmig abgelehnt. Begründung: Die von KURIER-Fotograf Jürg Christandl beanstandenden Äußerungen wurden als im Zusammenhang mit Straches Funktion als Abgeordneter getätigt gewertet.

Grund für das Begehr des Gerichts war eine Privatanklage Christandls wegen übler Nachrede, nachdem Strache ein Foto von Asylwerbern bei einer FPÖ-Protestaktion in Wien-Erdberg als gestellt bezeichnet hatte. Das Bild zeigt ein Flüchtlingskind und zwei erwachsene Flüchtlinge vor freiheitlichen Anhängern, die "Nein zum Asylantenheim"-Schilder hochhalten.

Straches Immunität wird nicht aufgehoben
FPÖ-Demonstration vor dem Flüchtlingslager in Wien-Erdberg am 03.06.2015 Vater Ziad R. (28) und Sohn Mahmoud (4)

Höbart wird ausgeliefert

Einstimmig gewährt wurde hingegen die von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt begehrte Auslieferung des FPÖ-Abgeordneten Christian Höbart. In dieser Causa geht es um Vorwürfe der Urkundenfälschung und -unterdrückung sowie um Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung im Zusammenhang mit den niederösterreichischen Kommunalwahlen vom 25. Jänner in Guntramsdorf. Höbart ist dort Ortsparteiobmann der Freiheitlichen. Eine Frau soll ohne ihr Einverständnis auf eine FPÖ-Wahlliste gesetzt und ihre Unterschrift bei der entsprechenden Einverständniserklärung gefälscht worden sein, so der Vorwurf laut einer Anzeige.

Und zum Schluss der Sitzung beschäftigte ein eher ungewöhnlicher Fall die Abgeordneten: Die Staatsanwaltschaft Wien bat die Parlamentarier um Ermittlungserlaubnis gegen eine Privatperson - und zwar wegen Beleidigung des Parlaments. Die Mehrheit der Abgeordneten gab der Staatsanwaltschaft dafür grünes Licht.

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