Nationalrat: Deregulierungspaket beschlossen

Nationalrat: Deregulierungspaket beschlossen
Unter anderem sollen Unternehmensgründungen erleichtert werden. Von der Opposition kommt Kritik.

Das Deregulierungspaket hat am Mittwoch erfolgreich den Nationalrat passiert. Es soll unter anderem Unternehmensgründungen erleichtern und die Gesetzesflut eindämmen. Die Opposition verweigerte die Zustimmung und spottete über die teils vagen Formulierungen.

Konkret geht es dabei um Begriffe wie "One-in-one-out"-Regelung, "Sunset Clause"-Bestimmung sowie Vermeidung von "Gold Plating". Ziele sind, für ein Gesetz möglichst ein anderes außer Kraft zu setzen, EU-Bestimmungen nicht überzuerfüllen und Gesetze vor dem Beschluss auf ihre Sinnhaftigkeit zu überprüfen.

Für die FPÖ handelt es sich dabei um eine "Marketing-Show". Die Formulierungen seien so gewählt, dass es sich um "Allgemeinplätze mit Hintertürln" handle, meinte der Abgeordnete Axel Kassegger.

Die Grün-Abgeordnete Christiane Brunner fand es seltsam, dass man solche Vorgaben überhaupt machen müsse: "Wir Grüne überlegen uns bei jedem Gesetz, ob es notwendig ist oder wirkt." Das sei eigentlich die Aufgabe aller Mandatare.

In die gleiche Stoßrichtung äußerte sich NEOS-Mandatar Gerald Loacker. Nicht nur, dass das Vorgelegte ohnehin eine Selbstverständlichkeit sei, werde nun auch noch so formuliert, dass man jederzeit dagegen verstoßen könne, wenn man dazu Lust habe.

Für das Team Stronach merkte der Abgeordnete Christoph Hagen an, dass einige Verwaltungsvereinfachen durchaus positiv seien. Insgesamt sei es aber zu wenig für eine Zustimmung seiner Fraktion.

Koalition weist auf Erleichterungen hin

SPÖ und ÖVP wiederum konzentrierten sich darauf, die Erleichterungen bei Firmengründungen aber auch für Privatpersonen in den Vordergrund zu schieben. Gemäß den neuen Bestimmungen können künftig sowohl Einzelunternehmen als auch Standard-GmbHs mit Mustersatzung und nur einem einzigen Gesellschafter und Geschäftsführer unter Verwendung der elektronischen Signatur (Bürgerkarte, Handysignatur) über das Unternehmensserviceportal gegründet werden. Die Beiziehung eines Notars bei GmbH-Gründungen ist nicht mehr zwingend erforderlich.

Ab 2020 wird für Unternehmen eine Pflicht gelten, am System der elektronischen Zustellung gerichtlicher und behördlicher Schriftstücke teilzunehmen. Nur wer über keinen Internetanschluss bzw. notwendige technische Voraussetzungen verfügt, ist davon ausgenommen. Auch das Recht auf elektronischen Verkehr mit Gerichten sowie mit Verwaltungsbehörden im Zuständigkeitsbereich des Bundes wird ab 2020 gelten.

Auch für Bürger bringt das Gesetzespaket diverse Erleichterungen. So muss ein Wohnsitzwechsel künftig nicht mehr dem Finanzamt gemeldet werden, die Daten sollen automatisch zwischen Finanzbehörden und dem Zentralen Melderegister abgeglichen werden. Auch ein neuer Zulassungsschein für das Auto oder ein anderes Kraftfahrzeug wird nicht mehr benötigt, wenn man innerhalb des gleichen Kennzeichen-Bezirks umzieht oder lediglich den Namen wechselt.

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