Nationalrat beschließt schärfere Gesetze gegen Drogendealer

Verhaftung an der U-Banhlinie U6
Öffentliches Dealen wird ein eigener Straftatbestand. Opposition kritisiert "Schnellschuss".

Der Nationalrat hat Donnerstagmittag mit Koalitionsmehrheit einen eigenen Straftatbestand zum Suchtgift-Handel im öffentlichen Raum verabschiedet, der bis zu zwei Jahre Haft vorsieht. Seitens der Opposition gab es Kritik an der im Schnellverfahren durchgezogenen Gesetzesnovelle.

Hintergrund der Gesetzesänderung ist der starke Anstieg der Dealer-Szene vor allem entlang der Wiener U-Bahn-Linie 6 und in den umliegenden Straßenzügen. Die Menschen hätten das Gefühl bekommen, dass die Polizei der Situation nicht mehr Herr werde, meinte Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). "Ein spezielles Phänomen braucht spezielle Maßnahmen", gab der Ressortchef dann indirekt auch zu, dass es sich um eine Art Anlassgesetzgebung handle.

Über die Hintergründe des Dealer-Anstiegs gibt es freilich unterschiedliche Meinungen. FPÖ und Team Stronach sehen eine Änderung des Strafrechts, mit der Gewerbsmäßigkeit enger gefasst wurde, als Ursache. Sowohl der freiheitliche Justizsprecher Harald Stefan als auch Stronach-Mandatar Christoph Hagen forderten daher, einfach wieder zur alten Gesetzeslage zurückzukehren statt eine kaum vollziehbare Gesetzesänderung vorzunehmen.

Verlagerung der Szene

Hagen brachte sogar die Befürchtung vor, dass sich durch die Novelle der Drogenhandel vom öffentlichen Raum in den Gemeindebau verlagern werde. Stefan kritisierte zu unbestimmte Formulierungen. Der Gesetzestext "öffentlich oder unter Umständen, unter denen das Verhalten geeignet ist, durch unmittelbare Wahrnehmung berechtigtes Ärgernis zu erregen" lasse in Bezug auf den Drogenhandel zu viel Interpretationsspielraum offen.

Ebenfalls nicht zufrieden mit dem Gesetz ist der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser, der auch gar keinen Zusammenhang mit der Änderung der Gewerbsmäßigkeit sieht sondern etwa mit einer Verlagerung der Drogenszene. Er glaubt auch nicht, dass man mit einer Strafrecht-Maßnahme hier so viel bewirken könne. Seitens der NEOS vertrat ihr Mandatar Nikolaus Scherak die Meinung, dass man auch mit den schon bestehenden rechtlichen Möglichkeiten die Dealer entsprechend verfolgen könnte.

Schon vor Beschluss des Gesetzes habe dieses Wirkung entfaltet, lobte hingegen VP-Mandatar Wolfgang Gerstl. Die Drogenszene gehe bereits zurück. SP-Justizsprecher Hannes Jarolim verteidigte gegen die FPÖ die Lockerung bei der Gewerbsmäßigkeit, werde nun eben nicht mehr jeder "Hendldieb" in U-Haft gesteckt. Da jetzt aber eben ein Problem im Drogenbereich entstanden sei, werde dieses über das Suchtmittelgesetz angegangen.

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