Nächste Runde im Pensionsstreit: Wieviel Zuverdienst darf sein?

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ)
Die SPÖ will auch Beamtenpensionisten das grüne Licht für Zuverdienst streichen. Die ÖVP will alle Ruhensbestimmungen aufheben.

Rund einen Monat nach dem Pensionsgipfel ist noch kein Beschluss umgesetzt. Und in einem zentralen Punkt könnte es noch lange dauern, bis die Einigung wirklich steht. Für Aufregung gesorgt hat Anfang März der Plan, weiterarbeitenden ASVG-Pensionisten einen Teil ihres Zuverdienstes von der Pension abzuziehen (wie bei Frühpensionisten). Flugs machte die ÖVP einen Rückzieher und versprach die Verschärfung wieder fallen zu lassen – gewollt habe das ohnehin nur die SPÖ.

Mittlerweile hat sich das Rad jedoch weitergedreht. Und anstatt einer Lösung näher zu kommen, haben sich die Koalitionäre nur noch weiter voneinander entfernt.

Die SPÖ hält an der Verschärfung beim Zuverdienst für Pensionisten fest und will diese "Ruhensbestimmung" jetzt auch für Beamte einführen. Das bestätigte Sozialminister Alois Stöger im Gespräch mit dem KURIER: "Wir wollen die Harmonisierung. Mir geht es um mehr Gerechtigkeit. Wenn wir diese neue Maßnahme einführen, dann muss sie für alle gelten, auch für Beamte."

Nächste Runde im Pensionsstreit: Wieviel Zuverdienst darf sein?

Unterstützung bekommt Stöger von der Gewerkschaft. Auch für ÖGB-Präsident Erich Foglar zieht das Gerechtigkeits-Argument: "Wenn, dann muss das für alle gelten. Es kann sicher keine Schlechterstellung für ASVG-Versicherte geben."

In der Volkspartei ist man exakt gegenteiliger Ansicht. Sozialsprecher August Wöginger erinnert an die Worte seines Parteichefs Reinhold Mitterlehner, der die Zuverdienst-Einschränkung schon kurz nach dem Pensions-Gipfel für gestorben erklärt hat, und sagt: "Wir halten im Prinzip alle Zuverdienstgrenzen für falsch. Sie sollten generell abgeschafft werden – auch bei den Frühpensionisten."

Wögingers will Anreize schaffen und nicht bestrafen, wie er zum KURIER sagt. Sein Argument: Den Frühpensionisten hätte man ohnehin Abschläge für jedes Jahr des vorzeitigen Pensionsantritts aufgebrummt. Die zusätzliche Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeit sei nicht nachvollziehbar.

Was die Beamten betrifft verweist Wöginger auf den Verfassungsgerichtshof. Das Höchstgericht hatte 2005 die schon 1997 von Rot-Schwarz eingeführten Ruhensbestimmungen für Beamte wieder aufgehoben.

Nur mit Opposition

Seither dürfen Beamte sowohl in der Früh- als auch in der Regelpension dazu verdienen soviel sie wollen. Wöginger: "Da bräuchte man eine zwei-Drittel-Mehrheit, um neue Ruhensbestimmungen für Beamte abzusichern. Aber die ist nicht absehbar." Sozialminister Stöger will das Argument nicht gelten lassen. "Die derzeitige Ungleichbehandlung zwischen ASVG und Beamten kann doch nicht verfassungskonform sein."

Und wenn doch? Wer sich beim neuen Pensionsstreit durchsetzt, ist völlig offen. Gut möglich ist, dass letztlich alles so bleibt wie es ist – einschließlich der Beamten-Privilegien.

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