Nach Teilgeständnis: Grasser-Anwälte wollen Hochegger heute zerlegen

Karl-Heinz Grasser mit Anwalt Manfred Ainedter
Nach überraschender Wendung vor Winterpause geht Buwog-Prozess heute weiter - für Spannung ist gesorgt.

Der BUWOG-Prozess ging mit einer Überraschung in die Winterpause – der frühere Lobbyist Peter Hochegger belastete Ex-Minister Karl-Heinz Grasser schwer.

Heute, Dienstag, geht es weiter. Und eines lässt sich vorab sagen: Auch im neuen Jahr ist für Spannung im Schwurgerichtssaal gesorgt – insbesondere für Karl-Heinz Grasser steht einiges am Spiel, und das aus mehreren Gründen: Heute müssen Grassers Anwälte in Höchstform sein. Manfred Ainedter und Norbert Wess bekommen die Möglichkeit, Peter Hochegger erstmals nach seinem Teilgeständnis in die Mangel zu nehmen. Die Strategie der Verteidigung: Die belastenden Aussagen von Hochegger zu pulverisieren.

Grassers Aussage

Zur Erinnerung: Hochegger hatte ausgesagt, dass er 2005 durch eine Indiskretion von Walter Meischbergers Vermögensberater zufällig erfahren hat, dass die Provision aus dem BUWOG-Verkauf zu jeweils 2,4 Millionen Euro unter Grasser, Meischberger und Ernst-Karl Plech aufgeteilt wurde. Ziel von Ainedter muss es daher sein, die Glaubwürdigkeit des Ex-Lobbyisten zu untergraben – im besten Fall ihn sogar der Falschaussage zu überführen. Man darf gespannt sein, wer von den beiden hier taktisch besser aufgestellt ist.

Wenn Star-Anwalt Ainedter Hocheggers Befragung abgeschlossen hat, steigt der Adrenalin-Spiegel seines Mandanten Grasser. Denn dann muss er erstmals Richterin Marion Hohenecker Rede und Antwort stehen. Höchstwahrscheinlich wird Grassers Befragung am Mittwoch starten. "Die Aussage von Karl-Heinz Grasser wird sicher drei Tage dauern", schätzt Ainedter.

Spannend wird, ob die Richterin das aufgetauchte und eingefrorene Grasser Konto, wo eine Million Euro liegt, hinterfragt. Laut Ainedter ist es eine Beteiligung an einem Fonds. "Das war eine völlig unnötige Verdachtsmeldung der Bank. Wegen der Aussage von Hochegger vermuteten sie ein schadenersatzpflichtiges Verhalten", so Ainedter.

Pikant auch das Detail: Zum Prozessauftakt hatte Grasser angegeben, dass er "Keinen Arbeitgeber. Kein Haus. Kein Auto" besitze. Genauere Angaben zu seinem finanziellen Status quo verweigerte Grasser.

BUWOG-Prozess geht weiter

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