Moser will Strafrechtsreform Anfang 2018 angehen

Moser
Der neue Justizminister will bei Gewalt- und Sexualdelikten nachbessern. Zudem überlegt Moser, einen Generalsekretär einzusetzen.

Justizminister Josef Moser (ÖVP) will sich im ersten Halbjahr 2018 mit einer Reform des Strafrechts befassen. Bei den Gerichtsgebühren könnte es in seiner Amtszeit Änderungen geben, und bei den Verwaltungsrichtern will er nach Synergien mit den Justiz-Richtern suchen, sagte er im Gespräch mit der APA. Beim Eherecht sieht Moser das Parlament am Zug.

"Außer Streit steht, dass im ersten Schritt der Bereich der Gewalt- und Sexualdelikte überprüft und etwaige Maßnahmen überlegt werden müssen", so der neue Minister. Für das erste Halbjahr kündigte er Vorbereitungsmaßnahmen an. Dazu komme die Evaluierung der Strafrechtsänderung aus dem Jahr 2016, aus der sich weitere Anpassungen ergeben könnten.

Senkung einzelner Gebühren

Ansehen will sich Moser den Bereich der Gerichtsgebühren, deren Höhe vor allem von Anwaltsseite regelmäßig kritisiert wird. Die Senkung einzelner Gebühren sei Teil des Regierungsprogramms, entsprechend will er an das Thema herangehen. Seinem Ruf als Verwaltungsreformer möchte der frühere Rechnungshofpräsident zudem bei der engeren Zusammenführung von Verwaltungs- und den "ordentlichen" Straf- und Zivil-Richtern gerecht werden, etwa bei der Ausbildung.

Zur Frage, wie es nach dem Verfassungsgerichtshofs-Erkenntnis zur Ehe-Öffnung für gleichgeschlechtliche Paare weitergehen soll und ob die Eingetragene Partnerschaft parallel weitergeführt wird, meinte er: "Jetzt ist das Parlament am Zug." Es sei jedenfalls "sicher gut, dass man so weit gekommen ist."

Generalsekretär im Justizministerium

Zudem überlegt Moser, einen Generalsekretär einzusetzen. Sollte er sich dazu entscheiden, habe er auch schon eine geeignete Person im Auge, sagte er im APA-Gespräch. Justiz und die mit ihm neu dazugekommene Kompetenz für Verwaltungsreform würden gut zusammenpassen, gehe es doch auch um Rechtsbereinigung. Die Justiz werde nicht zu kurz kommen, versicherte Moser.

Denn er sei "eigentlich ein Workaholic" - habe im Justizressort viele hoch qualifizierte Mitarbeiter und bekomme ja auch den Verfassungsdienst dazu. Wie dies alles organisiert und wo z.B. die Mitarbeiter des Verfassungsdienstes untergebracht werden, wird gerade überlegt. Beibehalten wird Moser, wie er versicherte, auch die im Justizressort traditionelle breite Einbindung von Betroffenen, Standesvertretern und Experten.

Ein Generalsekretär bzw. eine Generalsekretärin würde ihm "Last abnehmen", wenn man bedenke, wie breit der Aufgabenbereich des neuen Ministeriums sein wird. Die Umsetzung von Reformen - weiß Moser aus seinen Zeiten als Rechnungshofpräsident - erfordere viel Kommunikation und Überzeugungsarbeit.

Zukünftig mehr Macht

Einen Generalsekretär, den Richter Georg Stawa, gab es in der Justiz bereits unter Mosers Vorgänger Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Dieser war allerdings vorwiegend für die repräsentative Vertretung des Ministers zuständig, und wurde (im heurigen März) befristet für Brandstetters Amtszeit eingesetzt. Moser würde ebenfalls, entsprechend den bisherigen Gepflogenheiten, einen Beamten bestellen.

In Zukunft wird ein Generalsekretär wesentlich mehr Macht haben. Die VP-FP-Regierung hat im Bundesministeriengesetz neu festgeschrieben, dass ein Generalsekretär der "unmittelbare Vorgesetzte aller Sektionsleiter im Bundesministerium sowie Vorgesetzter aller dem Bundesministerium nachgeordneter Dienststellen" ist. Die Funktion muss nicht ausgeschrieben werden, der Betreffende wird auf Antrag (ohne die üblicherweise nötigen Dienstzeiten und Prüfungen) öffentlich Bediensteter.

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