Moser gegen Grasser: 10.000 Euro Strafe

Moser gegen Grasser: 10.000 Euro Strafe
Die grüne Abgeordnete hatte Karl-Heinz Grasser als "Schutzpatron der Steuersünder" bezeichnet.

Die Grüne Abgeordnete Gabriela Moser muss eine Geldstrafe von 10.000 Euro zahlen, weil sie Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser als „Schutzpatron der Steuersünder“ bezeichnet und damit beleidigt habe. Dies teilte Grassers Anwalt Michael Rami am Donnerstag mit. Die Strafe sei rechtskräftig, das Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien habe einen Rekurs der Grünen abgelehnt. Die Grünen bestätigen die Strafe.

"Grasser war der Schutzpatron der Steuersünder. Ich habe Informationen, wonach Grasser-kritische Institutionen hingegen jährlich geprüft wurden, das ist eine ganz neue Dimension", hatte Moser im Februar 2012 auf ihrer Facebook-Seite im Internet veröffentlicht – nachdem sie zuvor einen Vergleich mit Grasser geschlossen hatte. Ursprünglich hatte sie ihm vorgeworfen, in seiner Amtszeit seien etwa Swarovski und Glock von der Finanz bevorzugt behandelt worden.

Strafe kommt dem Staat zugute

Da sie durch die erneuten Anschuldigungen gegen das Unterlassungsgebot verstoßen habe, hatte Grassers Anwalt zwei Geldstrafen gegen Moser beantragt. Gegen die zwei Geldstrafen à 5.000 Euro hatte Moser Beschwerde eingelegt.

Das Landesgericht für Zivilrechtssachen gab nun Grasser in der Causa recht. Die Strafen seien angemessen, auch angesichts der Einkommenslage einer Nationalratsabgeordneten. Das Recht auf freie Meinungsäußerung stehe dem Urteil nicht entgegen. Die zu zahlende Geldstrafe kommt der Republik Österreich zugute, betonte Rami. Moser müsse das Geld an den Staat zahlen, Grasser selber profitiere nicht davon.

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