Mitterlehner treibt Bürokratieabbau voran

Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP)
Reform: Wirtschaftsminister legt Neuerungen bei Gewerbeordnung und im Betriebsanlagenrecht vor.

Die lange versprochene Reform der Gewerbeordnung und die Vereinfachung des Betriebsanlagenrechtes, sprich die Beschleunigung der einschlägigen Genehmigungs-Verfahren für Betriebe, biegen in die Zielgerade ein. Am Mittwoch will Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) die Ergebnisse präsentieren. Sein Credo lautet: "Für die Unternehmen soll es einfacher und günstiger werden."

Noch wird jedoch zwischen SPÖ und ÖVP verhandelt, vor allem bei den reglementierten Gewerben (mit Meisterprüfung) gibt es noch keinen Durchbruch, hieß es am Sonntag.

Hier drängt die SPÖ auf eine kräftige Reduktion. 80 reglementierte Gewerbe (z. B. Drogisten, Elektrotechniker, Fleischer, Friseure, Masseure, Optiker etc.) gibt es in Österreich, die "Hälfte wäre schön", sagte SPÖ-Klubchef Andreas Schieder schon im September. Dass solch ein großer Schritt gelingt, ist aber unwahrscheinlich.

In anderen Fragen gibt es hingegen schon durchaus Herzeigbares. Die Gewerbeanmeldungen sollen künftig kostenlos sein, schlägt Mitterlehner vor. Das waren zuletzt 80.000 im Jahr. Außerdem werden die bisher 21 Teil-Gewerbe (mit vereinfachtem Befähigungsnachweis, z. B. Lehre plus Berufspraxis) abgeschafft. Künftig soll es also nur noch reglementierte und freie Gewerbe geben, die man bloß anmelden muss (ohne gesonderten Befähigungsnachweis). Davon gibt es derzeit 440 von

A wie Abdecker (sie beseitigen Tierkörper, die nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt sind) bis

Z wie Zusammenbau und Montage beweglicher Sachen – mit Ausnahme von "Möbeln und statisch belangreichen Konstruktionen, aus fertig bezogenen Teilen mit Hilfe einfacher Schraub-, Klemm-, Kleb- und Steckverbindungen", wie es ganz korrekt heißt.

Spezialfälle sind die Teilgewerbe "Erdbau" und der "Huf- und Klauenbeschlag". Ob Letzterer formal ein eigenes reglementiertes Gewerbe wird oder einfach bei einem anderen Gewerbe angehängt wird, ist offen. Der Erdbau wird dem Baumeister-Gewerbe zugeschlagen. Befürchtungen, dass hier schärfere Zugangs-Voraussetzungen die Folge sind, seien unbegründet, heißt es im Ministerium.

Zusätzlich soll für alle Gewerbetreibenden der Umfang bei den sogenannten Nebenrechten auf 15 Prozent erhöht werden, sagt Mitterlehner. Das heißt, ein Tischler könnte etwa auch Arbeiten wie Fliesenlegen mit bis zu 15 Prozent seines Umsatzes machen. Bisher war das nicht klar geregelt, die Judikatur erlaubte sieben bis zehn Prozent.

Eine relativ sperrige Materie ist das Betriebsanlagenrecht. Kern der Reform in diesem Bereich ist das durchgängige One-Stop-Shop-Prinzip, also ein Verfahren mit einem Bescheid für alles, was Unternehmen an Bau-, Naturschutz-, Wasser- und gewerberechtlichen Genehmigungen brauchen. Bezirkshauptmannschaften sollen Betriebsanlagen mit geringem Gefährdungspotenzial künftig schneller und einfacher genehmigen dürfen. Das hilft z. B. Kaffee- und Gasthäusern, Konditoreien, Eissalons, Imbissstuben, kleinen Hotelbetrieben.

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