Kommt Einheits-Mietzins für alle?

Kommt Einheits-Mietzins für alle?
Der Vorschlag der SPÖ ist radikal – die Immo-Branche tobt.

Was macht man mit einem Mietrechts-Gesetz, vor dem selbst Experten warnen, weil es nicht mehr durchschaubar sei, und auch Höchstgerichte immer wieder diametrale Urteile sprechen?

Seit Jahren wird versucht, das Mietrechtsgesetz zu reformieren. Alle Versuche sind bisher grandios gescheitert, zuletzt auch eine Expertenrunde aus Mietrechtsschützern und der Immobilienbranche.

Eines für alle

Seit Donnerstag liegt ein neuer Entwurf vor. SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher, selbst lange Jahre in der Wiener Mietervereinigung tätig, schlägt ein simples "Universalmietrecht" vor. Statt einer Mietpreisbildung, die wie bisher aus über 20 Rechtskonstellationen konstruiert wird, soll künftig ein Standardquadratmeterpreis von 5,50 Euro pro Quadratmeter für eine durchschnittliche "Normwohnung" gelten. Dazu kommen klar definierte Zu- und Abschläge, wenn die Wohnung besser oder schlechter als die "Norm" ist. Ein Mietvertrag, verspricht Becher, wäre demnach in nur 15 Minuten ausgefüllt, durchgelesen und verstanden.

Total universell wird das Gesetz dann aber doch nicht, gesteht die ehemalige Wiener Landespolitikerin Becher: Ob eine Lage generell besser oder schlechter ist, sollen die Landeshauptleute festlegen.

Freie Miethöhe bei Neubauten

Das Gesetz soll bundesweit gelten, die Preisbildung bei allen nicht-geförderten Wohnungen greifen. Dafür sollen bei Wohnungen unter einem Alter von 20 Jahren die Eigentümer die Miethöhen selbst festlegen – ein "Investitionsanreiz".

Die ÖVP will sich den Vorschlag erst einmal genau ansehen, Bautensprecher Hans Singer verweist aber auf den bestehenden Koalitionsvertrag, der deutlich weniger Spielraum für Reformen erlaubt. Und die Immobilienbranche nennt den Vorschlag der Roten eine "Enteignung" und "realitätsfern".

Es gilt ein Basispreis von 5,50 €/ für Wohnungen zwischen 30 –150 .

Zuschläge sind möglich für: Erstbezug nach Sanierung (plus 7,5 %); Zentraler Zugang zu allen Räumen (plus 5 %); Gegensprechanlage (plus 1 %); Balkone größer als 10 (plus 7 %);

Abschläge sind möglich für: Befristung unter 5 Jahren (minus 40 %), 5 bis 15 Jahre (minus 30 %), ab 15 Jahre ( 20 %); kein Aufzug ab 3. Stock (minus 4 % pro Geschoß); Heizung im Bad (2 %)

Grundsteuer und Gebäudeversicherung zahlt Vermieter; Harte Strafen für ungesetzlich hohe Mietverträge.

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