Mindestsicherung: Grüne gegen Länder

Grünen-Chefin Eva Glawischnig
Antrag zum Anrufen des Verfassungsgerichtshofs, Glawischnig warnt vor Sollbruchstelle für Koalition.

Die Grünen fordern von der Bundesregierung, Verschlechterungen bei der Mindestsicherung durch die Bundesländer vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüfen zu lassen. Sollte dieser dann Unvereinbarkeiten mit der zugrunde liegenden 15a-Vereinbarung feststellen, müsse der Bund die durch die Länder beschlossenen Bestimmungen aufheben, verlangte Klubchefin Eva Glawischnig im Gespräch mit der APA.

Einen entsprechenden Entschließungsantrag bringen die Grünen heute, Donnerstag, im Nationalrat ein. Anlass ist für sie der heutige Beschluss im oberösterreichischen Landtag, der Kürzungen für Asylberechtigte bringen soll. Es gebe aber auch Defizite in Niederösterreich und dem Burgenland, merkte Glawischnig an.

Die Kürzung in Oberösterreich wertete sie als Akt der sozialen Verantwortungslosigkeit. "Pseudopolitik auf dem Rücken der Ärmsten auszutragen, ist wirklich letztklassig." Kinder, Pensionisten, Behinderte und Arbeitende mit geringem Einkommen würden hier geschädigt.

Sorgen bereitet Glawischnig auch das Beharren des ÖVP-regierten Niederösterreich auf eine Deckelung von 1.500 Euro pro Familie. Eine bundesweite Einigung bis Jahresende sei de facto ausgeschlossen. Möglicherweise sei dies sogar bewusst als Sollbruchstelle für die Koalition zum Herbeiführen vorgezogener Neuwahlen gedacht, mutmaßte sie.

Ohne Einigung drohe jedenfalls der Zustand wie vor 2010, als jedes Bundesland bei der Sozialhilfe machen konnte, was es wollte. Auch die Frage der Krankenversicherung für Mindestsicherungsbezieher wäre dann wieder offen. Es wäre dies jedenfalls ein sozialpolitischer Rückschritt, warnte Glawischnig.

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