Meischberger-Prozess: OGH bestätigt Freispruch

Meischberger-Prozess: OGH bestätigt Freispruch
Das Urteil des Straflandesgerichts im Fall UBM ist nun rechtskräftig.

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das erstinstanzliche Urteil des Straflandesgerichts Wien im Prozess rund um eine 600.000-Euro-Zahlung des Immobilienentwicklers UBM an den Ex-FPÖ-Spitzenpolitiker Walter Meischberger bestätigt, berichtet der Standard. Darin waren Meischberger sowie zwei UBM-Vorstandsmitglieder vom Vorwurf der Untreue (bei Meischberger: Beihilfe zur Untreue) freigesprochen worden.

Gegen das Urteil hatte der Staatsanwalt in der Causa rund um die Tochtergesellschaft des Baukonzerns Porr Nichtigkeitsbeschwerde eingebracht. Der OGH hat sie per Beschluss vom 25. April zurückgewiesen, womit der Freispruch rechtskräftig ist, schreibt die Zeitung Dienstagabend in einem Vorausbericht. Laut OGH-Beschluss war die Mängelrüge des Staatsanwalts nicht begründet.

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