Mafia-Paragraf: Letzter Anlauf für Reform

Mafia-Paragraf: Letzter Anlauf für Reform
SPÖ und Grüne erhöhen Druck auf ÖVP - Kritik an Wr. Neustädter Behörde.

Es galt als ausgemachte Sache – die Reform des Mafia-Paragrafen (§ 278a, „Kriminellen Organisation“). Die ÖVP-Justizministerin, die SPÖ, Grüne und viele namhafte Juristen forderten eine Entschärfung jenes Paragrafen, der Basis für die jahrelange Verfolgung von 13 – letztlich in diesem Punkt freigesprochenen – Tierschützern war und sich als Sargnagel für lästige NGOs entpuppte. Doch die breite Phalanx scheiterte. Im Parlament bremsten angeblich Abgeordnete des ÖVP-Bauernbundes das Vorhaben aus.

SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim und sein grünes Pendant Albert Steinhauser stellten am Mittwoch gemeinsam mit Greenpeace-Chef Alexander Egit und Jusprofessor Bernd-Christian Funk der ÖVP die Rute ins Fenster. Steinhausers Vorschlag ist durchaus als Ultimatum zu verstehen: Wenn die Reform nicht doch noch im Juli (per Fristsetzungsantrag) erledigt werde, dann komme sie im koalitionsfreien Raum kurz vor der Wahl aufs Tapet. Es seien noch „drei Sondersitzungen offen“, betonte der Grüne.

So weit will es Jarolim nicht kommen lassen und appellierte an die ÖVP, „die Vernunft zu entfesseln“ und das Gesetz zu reparieren.

Wohin die Reise gehen soll, ist hinlänglich bekannt. Im Auftrag des Justizministeriums kam Strafrechtsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf in einem 200 Seiten starken Papier nicht nur zum Schluss, dass eine Entschärfung nötig sei. Sie lieferte auch eine Light-Version des Paragrafen mit: Kennzeichen einer kriminellen Organisation sei demnach nicht mehr der angestrebte „erhebliche Einfluss auf Politik oder Wirtschaft“, sondern nur mehr die Bereicherungsabsicht. Zumindest ein „Konstruktionsfehler“ (Funk) sei damit behoben.

In der ÖVP ist eine Entscheidung noch nicht gefallen. Abgeordnete versuchen aber, ihre Kollegen vom Bauernbund umzustimmen.

„Auffälligkeiten“ ortet Jarolim auch in der Wiener Neustädter Staatsanwaltschaft, die das Verfahren gegen die Tierschützer betrieben hat und fünf (in Nebenpunkten) neu anklagt. Einige Vorgänge würden auch innerhalb „der Justiz für extremes Befremden sorgen“. Als Beispiel nannte Jarolim auch das Verfahren gegen einen ORF-Redakteur. Funk pflichtete ihm bei, es seien „Gesetzlichkeiten eigener Art im Spiel“. Beide sprachen sich dafür aus, die Anklagepraxis der Behörde wissenschaftlich zu untersuchen.

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