Luxuspensionen so "teuer wie Hypo"

Pensionsexperte Bernd Marin (68)
"Selbstbedienung an öffentlichen Kassen" kostet Steuerzahler "15 bis 18 Milliarden Euro".

"Pensionsprivilegienparadiese" nennt Sozialexperte Bernd Marin Österreichs System der Luxusrenten, während die allermeisten (rund 95 Prozent) Österreicher noch immer in "Firmenpensionswüsten" leben und betriebliche Altersvorsorge kaum kennen. Übrigens im Gegensatz zur Mehrheit der EU-Bürger. Auch für 66 Prozent der Deutschen und über 90 Prozent der Schweden wird betrieblich altersvorgesorgt.

Die Luxuspensionen oder sogenannten Privilegienpensionen sind, im Gegensatz zu ASVG-Pensionen (zu 75 Prozent beitragsgedeckt), teilweise nur zu 17 Prozent aus Beiträgen gedeckt und müssen daher vom Steuerzahler heftigst bezuschusst werden. Für Marin sind sie "chronisch subventionsbedürftig und demoralisierend für Normalsterbliche."

Keine Kontrolle

Bekannt sind Luxuspensionen etwa von der Nationalbank. Laut Marin kommen aber noch viele Luxuspensionäre aus 5000 bis 8000 Unternehmen im halböffentlichen, staatsnahen Bereich hinzu, die vom Rechnungshof gar nicht kontrolliert werden dürfen. "Das sind zum Beispiel die Landeshypo-Anstalten, die Elektrizitätsbetriebe, aber auch gemeindeeigene Fuhrparks oder Forstverwaltungen. Alles Unternehmen, bei denen kein Rechnungshof prüft, wer wem was an Pensionsvorteilen zugeschoben hat."

Marin nennt das "Selbstbedienung an öffentlichen Kassen", die dem Steuerzahler Kosten "in der Höhe der Hypo Alpe Adria" verursachen würden, also "rund 15 bis 18 Milliarden Euro bis zum Jahr 2040".

Das Problem sei nicht neu, sagt Marin, allerdings sei der Öffentlichkeit vorgegaukelt worden, dass mit dem "Sonderpensionenbegrenzungsgesetz" (SpBegrG) von 2014 der Spuk beendet sei. "Es stellte sich aber heraus, dass diese Parallelwelten auf Jahrzehnte, teils vorerst ,ewig‘ fortbestehen."

Geplant und kommuniziert wurde im SpBegrG, dass alle Pensionen über 4530 Euro im Monat zwischen fünf und 25 Prozent gekürzt würden. "Tatsächlich ging es nur um Zusatzzahlungen über die ASVG-Pension hinaus. Nach meinen Berechnungen lag die Freigrenze 2014 bei 107.323 Euro Jahrespension, darunter wurde kein Cent zusätzlich besteuert. Und bei Pensionsmultimillionären darüber wurden am Ende im Schnitt auch nur 53 Euro pro Person und Monat abgezogen. Also nur ein Prozent Abzug, statt der versprochenen fünf bis 25 Prozent."

Diese "Sonderpensionen im Dauerrecht" seien immer noch ein paar Hunderttausend Euro pro Jahr, verhandelt wurden Lebenspensionssummen zwischen vier und sieben Millionen Euro. In Wirklichkeit habe man also "ein neues Multimillionärspensionsgesetz beschlossen, statt Begrenzungen zu machen".

Missmut der Günstlinge

Marin sagt weiter, dass ihm Politiker der SPÖ und ÖVP versichert hätten, "mehr war einfach nicht durchzubringen bei unseren Leuten. Die haben also mehr Angst vor dem Unmut der eigenen paar Tausend Nutznießer dieser Günstlingswirtschaft, als vor den Hunderttausenden Wählern, die davonlaufen."

Und genau dafür hätte sich Kanzler Christian Kern in seiner Grundsatzrede entschuldigen können, meint Marin. "Weil genau dieser Verrat an eigenen Grundsätzen treibt Wähler massenhaft zur FPÖ." Diese Entschuldigung hatte Marin schon Kanzler Klima 1999 öffentlich vorgeschlagen – "stattdessen kamen schwarz-blau und damit weitere Pensions-Extrawürste."

Nach den Pensionisten der Nationalbank sind Anfang dieses Jahres auch Ex-Mitarbeiter der WKÖ, der EVN und des Verbunds im Kampf gegen die Kürzung ihrer „Luxuspensionen“ beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) abgeblitzt. Die Höchstrichter lehnten die entsprechenden Anträge ab.

Mitte November hat der VfGH bereits die Rechtmäßigkeit der Kürzung von Betriebs- bzw. Sonderpensionen bei Pensionisten der Nationalbank bestätigt.
Die gesetzlichen Eingriffe in die Luxuspensionen seien nicht verfassungswidrig, erklärte der Gerichtshof.

2014 hatte das Parlament die Kürzung der generösen Renten per Verfassungsgesetz ( „Sonderpensionenbegrenzung“) besiegelt.

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