Lostag am Höchstgericht: Startschuss für Grasser-Prozess oder zurück an den Start

Ex-Finanzminister Karl Heinz Grasser mit Anwalt Manfred Ainedter
Causa Buwog: OGH entscheidet über Zuständigkeit der Richterin

Bestätigt der Oberste Gerichtshof heute Marion Hohenecker als Richterin, dann wird die Causa Buwog nach vielen Jahren der Ermittlungen ab Dienstag vor Gericht verhandelt. Wird Hohenecker abgelehnt, verzögert sich alles, muss sich ein neuer Richter, eine neue Richterin wieder monatelang einarbeiten.

Um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte, darunter sein Trauzeuge Walter Meischberger oder Ex-Lobbyist Peter Hochegger, dreht sich eines der spektakulärsten Verfahren der Zweiten Republik. Ins Laufen gekommen ist alles durch einen Zufall. Mitten in der Finanzkrise interessierte die Ermittler Anfang 2009 der Absturz der Constantia Privatbank. Grasser, Meischberger & Co. hatten sie nicht im Visier. Was für ein Pech auch, dass die Ermittler die 9,6 Millionen Provision des Buwogs-Deals in der Gesellschaft von Peter Hochegger entdeckten. Als Hochegger seinen Freund Meischberger alarmierte, urlaubt dieser gerade in Ibiza.

Das war der Anfang des Alptraums für Grasser & Co. Es folgen 700 Einvernahmen, 660 Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen, Kontenöffnungen, die Sicherung von 156 Terabyte an Daten. Das Ergebnis ist eine 825 Seiten starke Anklage. 116 Zeugen sind geladen. Die Staatsanwaltschaft will beweisen, dass KHG bei der Privatisierung von 62.000 Buwog-Wohnungen beschlossen hat, mit seinen Freunden die Republik sprichwörtlich zu berauben. Grasser wird Untreue, Fälschung von Beweismittel und Geschenkannahme durch Beamte vorgeworfen.

Der "Tatplan" sei "schlicht abwegig", sagen die Verteidiger. Grasser habe am Beginn der Ära Schwarz-Blau "keinen Gedanken daran verschwendet, sein politisches Amt unerlaubterweise auszunützen, um jeweils finanzielle Vorteile zu lukrieren".

In der Zwischenzeit hat Grasser in einem Zeitungs-Interview angekündigt, dass er gleich zu Prozessbeginn neuerlich einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Marion Hohenecker stellen wird.

Vergangenen Donnerstag war Grasser - der die Buwog-Richterin wegen Twitter-Kommentaren ihres Ehemanns für befangen hält - mit einem Ablehnungsantrag abgeblitzt. Der Angeklagte und sein Anwalt sprachen von Vorverurteilungen in etwa einem Dutzend Tweets. Grasser fühlt sich ganz generell vorverurteilt: Es habe bisher "25.000 Medienartikel gegen mich gegeben - mehr als 95 Prozent mit Vorverurteilung".

BUWOG-Prozess in Startlöchern

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