"Letzte Chance" für ein Spekulationsverbot

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SPÖ und Grüne drängen auf neue Verhandlungen. Die Länder fürchten „Scheingefechte“ .

In die Verhandlungen um ein Spekulationsverbot für die Bundesländer kommt neuer Schwung. Der mühsam erstrittene Kompromiss platzte knapp vor der letzten Parlamentssitzung vor Ostern, die Parteien schoben sich gegenseitig die Schuld zu. Nach Ostern soll nun weiterverhandelt werden.

„Wir wollen weiter eine Verfassungsregelung“, sagt SPÖ-Finanzsprecher Kai Jan Krainer zum KURIER. Eine Einigung im April sei „die letzte Chance für ein Verfassungsgesetz“. Die Partei-Positionen seien „nicht so weit voneinander entfernt“. Krainer: „In der Frage des Spekulationsverbotes ist man sich weitgehend einig. Differenzen gibt es beim gemeinsamen Haushaltsrecht.“ Hier pocht er auf einheitliche Bewertungsregeln für alle Bundesländer, um Vergleichbarkeit herzustellen.

Zwei Gesetze?

Für eine Verfassungsmehrheit könnten die Grünen sorgen: Budget-Sprecher Werner Kogler will weiterverhandeln und kann sich vorstellen, dass man die beiden Materien trennt: „Wenn erst einheitliche Veranlagungsregeln kommen und eine vergleichbare Buchhaltung einige Monate später, sind wir einverstanden.“ Zentral sei, dass nicht nur Zocken auf Kredit verboten wird: „Wir wollen, dass in der Verfassung auch einheitliche Regeln für die Veranlagung von jenen Geldern vorgeschrieben sind, die aus dem Verkauf von Fonds oder Beteiligungen stammen.“ Im letzten Entwurf habe es zu viele Kann-Bestimmungen gegeben. Auch Kogler will einheitliche Buchhaltungsregeln für die Länder.

In der ÖVP ist man skeptisch: „Gespräche schließen wir grundsätzlich nie aus. Fakt ist aber, dass sich die Grünen durch ihre Maximalpositionen gegenüber den Ländern aus dem Rennen genommen haben und auf die FPÖ kein Verlass ist“, meint Klubchef Karlheinz Kopf.

Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP), derzeit Chef der Landeshauptleute-Konferenz, sagt: „Wenn es neue Vorschläge gibt, werden wir uns die gerne ansehen.“ Er sei aber nicht für monatelange „Scheingefechte“ zu haben. Alternativ könne man ein Bundesgesetz machen und dieses über Landesgesetzen umsetzen: „Das könnte bis Jahresende stehen.“

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