Land Vorarlberg: Abweisung von Gorbach-Pension "gesetzeskonform"

Hubert Gorbach im Mai 2006.
Ex-Vizekanzler hat laut Land Vorarlberg erst "mit 65 Jahren Anspruch auf vollen Ruhebezug".

2007 war ihm "the world in Vorarlberg" noch "too small". Die Pension des Landes hätte Hubert Gorbach (60) jetzt trotzdem gerne gehabt - und forderte rückwirkend auf 2013 die Auszahlung dieser. Vorarlberg wies die Forderung ab, am Mittwoch gab es die Bestätigung: Die Abweisung ist aus Sicht des Landes Vorarlberg "gesetzeskonform". Nach den geltenden Regelungen in Vorarlberg habe der frühere Spitzenpolitiker erst mit 65 Jahren Anspruch auf den vollen Ruhebezug, bekräftigte der stellvertretende Landesamtsdirektor Harald Schneider in einer Aussendung.

Erst ab 62 sei eine Inanspruchnahme des Ruhebezugs mit Abschlägen möglich, denn Gorbach falle in die gesetzliche Neuregelung des Landes-Bezügegesetzes von 2009, das eine Anhebung des Pensionsantrittsalters von 56 1/2 Jahren auf 65 Jahre mit sich brachte, so Schneider, der auch der Abteilung Regierungsdienste im Amt der Vorarlberger Landesregierung vorsteht. Ziel dieser Neuregelung sei es gewesen, das "extrem niedrige Pensionsantrittsalter für Politiker" an das allgemeine von Beamten und Angestellten heranzuführen.

Gorbach stehe es natürlich frei, den Verfassungsgerichtshof einzuschalten, betonte Schneider. Die Abweisung des Antrages auf Auszahlung der Ruhebezüge sei aber jedenfalls gesetzeskonform erfolgt, so der stv. Landesamtsdirektor.

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