Länderfinanzen: Plan aus 1974 nun umgesetzt

Wolfgang Sobotka gibt bekannt, dass die Länder ihre Finanzen künftig transparent gestalten: Finanzminister Hans Jörg Schelling ist erfreut
Länder und Gemeinden gleichen endlich ihre Budgetregeln an, um die Zahlen vergleichbar zu machen.

Man schrieb den 28. Juni 1974. Finanzminister war Hannes Androsch.

Bei einer Tagung in Heiligenblut kam Androsch mit Vertretern von Ländern und Gemeinden überein, Transparenz in die öffentlichen Finanzen zu bringen. Mit einheitlichen Haushaltsregeln sollte die Vergleichbarkeit von Budgetzahlen hergestellt werden.

Diese "Heiligenbluter Vereinbarung" sollte sich in die lange Liste der unerledigten Aufgaben der heimischen Politik einreihen. Unzählige Anläufe, die Absicht in die Tat umzusetzen, sind seither gescheitert.

Spätestens mit dem EU-Beitritt 1995 hätte Österreich seinen Bundesländern den finanziellen Offenbarungseid abverlangen müssen. Im Rahmen der EU-Budgetregeln muss sich der Bundesminister für die öffentlichen Finanzen des Gesamtstaats verbürgen, hat aber in Wahrheit selbst nur beschränkte Einsicht. "Wir können zwar bis ins Detail die Budgets von Deutschland und Österreich vergleichen, aber nicht die Budgets von Wien und Niederösterreich", heißt es im Finanzministerium.

Auch Skandale haben zuletzt die Notwendigkeit von gleichen Haushaltsregeln für alle unterstrichen: die Milliardenhaftung Kärntens für die Hypo und das Salzburger Spekulationskarussell.

Selbstverpflichtung

41 Jahre nach der "Heiligenbluter Vereinbarung", am 20. Oktober 2015, soll es so weit sein. An diesem Tag wollen die Finanzreferenten der Bundesländer bei ihrem Treffen in Oberösterreich einen 15a-Vertrag schließen, in dem sie gleiche Haushaltsspielregeln für alle umsetzen. Das gaben Niederösterreichs Finanzchef Wolfgang Sobotka (ÖVP) und sein burgenländischer Amtskollege Helmut Bieler (SPÖ) am Montag in Wien bekannt.

Die neuen, gemeinsamen Regeln lehnen sich am Haushaltsrecht des Bundes an. Die Länder und Gemeinden werden eine Vermögensaufstellung machen. Das wird vier Jahre dauern, so lange hat der Bund auch gebraucht. Dieses Vermögen wird in die Darstellung der Länder-Finanzen aufgenommen und Jahr für Jahr wertberichtigt.

Haftungen werden aufgelistet und ausgewiesen. Alle Firmenbeteiligungen, wo es einen bestimmenden Einfluss der öffentlichen Hand gibt, werden aufgenommen. Die Schuldenstände – budgetär und außerbudgetär – werden einheitlichen Regeln unterworfen .

Finanzminister Hans Jörg Schelling ist über den Fortschritt erfreut. Die Aufregung von Experten, weil die Haushaltsregeln per Selbstverpflichtung der Länder (15a-Vertrag) und nicht per Verfassungsgesetz gemacht werden, hält sich in Grenzen. Schon Androsch hätte 1974 das Recht gehabt, den Ländern die Regeln vorzuschreiben. Trotz SPÖ-Absoluter zog er damals den Verhandlungsweg vor. So ist die Realverfassung – auch wenn es dauert.

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