Hypo-Gesetz: Länder gehen zu Höchstgericht

Wolfgang Sobotka und Hans Jörg Schelling erneut im Hypo-Clinch: Der gesetzliche Eingriff in Landeshaftungen würde Ländern und Gemeinden finanziell schaden
Schelling will die Kärntner Haftungen per Gesetz schneiden. Bundesländer und Gemeinden toben, dies koste sie Kreditwürdigkeit. In barer Münze ausgedrückt: 300 Millionen Euro pro Jahr.

Zwischen Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) und den Bundesländern kracht es – wieder wegen der Hypo. Sieben Länder – alle außer Wien und Kärnten – sowie die Gemeinden haben gegen Schellings Hypo-Abwicklungsgesetz den Konsultationsmechanismus ausgelöst. Das heißt: Sie setzten den Verfassungsgerichtshof in Marsch.

Ende September haben sich Schelling und Kärnten auf eine Vorgehensweise geeinigt, um das Hypo-Desaster zu bereinigen. Kärnten haftet noch für elf Milliarden Anleihen. Elf Milliarden, die bis September 2017 an die Gläubiger zurück bezahlt werden müssen. Die Heta hat aber nur mehr rund fünf Milliarden, Kärnten maximal 800 Millionen. Der Bund will die restlichen rund sechs Milliarden nicht übernehmen.

Schelling will die Gläubiger dazu bewegen, trotz Haftung auf einen Teil des Geldes zu verzichten. Als Hürde für einen freiwilligen Verzicht der Gläubiger stellte sich bei den bisherigen Gesprächen heraus: Die verzichtswilligen Gläubiger haben Angst, als Deppen da zu stehen, falls jene Gläubiger, die den Rechtsweg beschreiten, hundert Prozent bekommen.

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Also legte Schelling ein Bundesgesetz vor, mit dem er in die Kärntner Haftungen eingreift: Wenn zwei Drittel der Gläubiger einer Verhandlungslösung zustimmen, soll diese Lösung auch für das dritte Drittel gelten.

Dieses Gesetz soll am kommenden Dienstag im Nationalrat beschlossen werden. Aber damit ist die Sache nicht bereinigt.

Im Getöse des Wahlkampfs blieb unbemerkt, dass die Länder (außer Wien und Kärnten) gegen dieses Gesetz Sturm liefen. Sie verzichten zwar auf die Kraftprobe, die Beschlussfassung im Nationalrat zu torpedieren. Aber sie haben über den Konsultationsmechanismus den Verfassungsgerichtshof eingeschaltet, noch bevor das Gesetz beschlossen wurde.

Schaden ohne Nutzen

Den sachlichen Hintergrund erklärt Niederösterreichs Finanzlandesrat Wolfgang Sobotka (ÖVP): "Wenn man die Haftungen eines Bundeslandes schneidet, dann verteuern sich die Kredite der Länder und Gemeinden. Die EU-Bankenaufsicht wird den Banken sagen, dass diese Kredite nicht sicher sind, und den Banken auftragen, sie mit 20 Prozent zu hinterlegen. Für die 33 Milliarden Schulden der Länder und Gemeinden bedeutet das, dass wir jährlich um 300 Millionen mehr bezahlen müssen. Das ist kein Betrag für die Portokassa."

Sobotka warnt: "Sobald das Gesetz vom Nationalrat beschlossen wird, tritt für uns der Schaden ein. Es kann sein, dass die Verhandlungen mit den Gläubigern scheitern, und der Schaden ist trotzdem da." Außerdem würde das Gesetz kleine Banken in die Bredouille bringen, die Gemeinden finanzieren. Kredite an die öffentliche Hand könnten plötzlich ein "Klumpenrisiko" darstellen. Folge: Gemeinden und Ländern könnten sich nur schwer und teurer refinanzieren.

Sobotka hofft, dass Schelling den Paragrafen über die Haftungen noch fallen lässt.

Dann wäre allerdings ein Paragraf futsch, der als "zentral" für erfolgreiche Verhandlungen mit den Gläubigern gilt...

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