Kopftuch: EuGH-Urteil mit Folgen in Österreich

Symbolfoto
Das steirische Berufsförderungsinstitut untersagt sichtbare religiöse Symbole.

[Update: 15:59 - Raiffeisen Bank International hält Kopftücher für okay]

Das aktuelle EuGH-Urteil, das Dienstgebern ein Verbot religiöser Symbole ermöglicht, hat in Österreich eine rasche Folge gehabt. Laut einem Bericht der Kleinen Zeitung verbannt das steirische Berufsförderungsinstitut ab sofort augenscheinliche Symbole aller Religionen aus seinem Betrieb.

"Wir haben das gestern per Dienstanweisung erledigt und unser Leitbild erweitert", bestätigt der steirische BFI-Geschäftsführer Wilhelm Techt. Um die Neutralität zu gewährleisten, werden Symbole aller Religionen - also etwa auch das Tragen einer Nonnentracht oder einer Kippa - aus dem BFI verbannt. Das bedeutet auch, dass in Kursräumen keine Kreuze hängen dürfen. Freilich: die gab es dort schon bisher nicht.

Bei Raiffeisen Bank International okay

Bei der börsennotierten Raiffeisen Bank International (RBI) ist ein Kopftuchverbot kein Thema, wie am Mittwoch erklärt wurde. Die Bankengruppe betreibt u.a. Tochterbanken auf dem Balkan. Einzelne Kopftuchträgerinnen gibt es aber auch in der Zentrale in Wien.

"Ich bin gegen Verbote", sagte RBI-Chef Karl Sevelda. Er erinnert sich, vor Jahren einmal von einem Mitarbeiter gebeten worden zu sein, einer Kollegin in dessen Abteilung das Tragen eines Kopftuchs zu untersagen. "Ich habe das natürlich nicht untersagt." Bekleidungsrichtlinien gebe es nicht. "Ich würde dies in den Bereich der persönlichen Gestaltungsmöglichkeit stellen", meinte Sevelda.

Was andere weltanschauliche Symbole anlangt, wurde auch deponiert: "Das Giebelkreuz wird nicht abmontiert."

Ministerien reagieren gelassen

Kaum Auswirkungen hat der EuGH-Spruch fürs erste auf die Bundespolitik. Im Innenministerium verweist man auf APA-Anfrage darauf, dass die Polizeitrage-Verordnung ohnehin definiere, wie die Uniformierung von Exekutivbeamten auszusehen habe und da seien keine religiösen Symbole integriert. Nunmehr werde aber noch zusätzlich erwogen, explizit ein Verbot gewisser Symbole festzuschreiben.

Auch das Justizministerium sieht durch die bestehende Kleidungsvorschriften keinen Platz für Abweichungen vom Neutralitätsgebot in seinem Bereich und unter dieser Annahme auch keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Sollte sich allerdings herausstellen, dass die Einhaltung des Regierungsprogramms zusätzliche Maßnahmen erfordert, werde man diese prüfen.

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