Komplettes Desinteresse am Lobbying-Register

Das Palais Trautson in Wien, teilweise verdeckt von Ästen.
Noch kein einziger Politiker hat bisher bei dem seit 2013 existierenden Portal eine Anfrage gestellt.

Wer als Politiker von einem Lobbyisten kontaktiert wird, kann seit Anfang 2013 beim Justizministerium dessen Auftraggeber und Aufgabengebiete erfragen. Die Lobbyingagenturen müssen diese Informationen nämlich in das Lobbying-Register des Ministeriums eintragen. Abgefragt wurden sie von den dazu berechtigten "Funktionsträgern" bisher aber kein einziges Mal, wie das Justizministerium bekannt gab.

Neben den öffentlich zugänglichen Informationen über Lobbying-Agenturen, Firmenlobbyisten, Sozialpartner und Interessensverbände enthält das Lobbyisten-Register (http://www.lobbyreg.justiz.gv.at/) auch Angaben zu den Aufträgen der Lobbying-Agenturen. Dieser Teil des Registers (die Abteilung A2) ist öffentlich aber nicht zugänglich und sollte, so der Wille des Gesetzgebers, lediglich jenen "Funktionsträgern" (also etwa Politikern) vorbehalten bleiben, mit denen die Lobbyisten Kontakt aufnehmen.

Nennung ist zwingend

Somit könnte etwa ein Abgeordneter oder ein Minister, der von einem Lobbyisten kontaktiert wird, im Justizministerium nachfragen, für wen der Lobbyist tätig ist und welcher Aufgabenbereich vereinbart wurde. Für die betroffenen Agenturen ist die Nennung ihrer Auftraggeber zwingend, denn ein nicht registrierter Lobbyingauftrag wäre laut Gesetz "nichtig" und dürfte auch nicht ausgeführt werden.

Die Politik scheint an den entsprechenden Informationen im Register aber kein Interesse zu haben. Beim Justizministerium ist bisher nämlich kein einziger Antrag auf Einsichtnahme in den nicht öffentlichen Teil des Registers eingegangen, wie das Ministerium am Dienstag auf APA-Anfrage mitteilte.

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