Freispruch für Haiders Ex-Protokollchef

APA11193762-2 - 28012013 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT II - Der frühere Protokollchef des verstorbenen Kärntner Landeshauptmannes, Franz Koloini, am Montag. 28. Jänner 2013, vor Beginn des Prozesstages im Wiener Straflandesgericht. Koloini wird von der Staatsanwaltschaft Geldwäsche vorgeworfen. APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
Auch im zweiten „Koloini-Prozess“ war einfach keine Bestechung nachzuweisen.

Vor der Urteilsverkündung um gekaufte Staatsbürgerschaften wurde es noch einmal spannend: Der ehemalige Kabinettschef der Ende 2006 verstorbenen Innenministerin Liese Prokop (ÖVP), Philipp Ita, bestätigte einen Interventionsversuch des 2008 in den Tod gerasten einstigen Landeshauptmannes von Kärnten, Jörg Haider.

Für echte und posthume Verurteilungen wegen Bestechung bzw. Geldwäsche reichte es trotzdem nicht. Es gab – wie schon beim ersten Prozess im Oktober 2011 – Freisprüche für alle Angeklagten.

Vereinbarung

Jörg Haider hatte mit Liese Prokop offenbar die Einbürgerung zweier russischer Geschäftsmänner ausgemacht, die das Land Kärnten bzw. Haider dafür mit zwei Millionen Euro sponserten. Als der damalige Bundeskanzler der schwarz-blauen/orangen Bundesregierung, Wolfgang Schüssel, nach Prokops Tod interimistisch auch das Innenministerium übernahm, erinnerte ihn Haider an die Vereinbarung mit Prokop. In einem Brief intervenierte Haider bei Schüssel für die Verleihung der Staatsbürgerschaft an die Russen Alexey B. und Artem B. durch den Ministerrat.

Der Zeuge Ita nannte das am dritten und letzten Verhandlungstag im Wiener Landesgericht einen „Interventionsversuch“, der im Jänner 2007 ja auch tatsächlich zum Erfolg geführt hatte. Für die Russen, fortan Österreicher, und für Haider, der die zwei Millionen (teilweise als Sponsoring eines eigenen Kärntner Formel-1-Rennfahrers, teilweise für unbekannte Zwecke) bekam.

So deutlich hatte Ita das im ersten Prozess, der auch schon mit Freisprüchen geendet hatte und wiederholt werden musste, nicht betont. Doch schwächte er seine brisante Aussage mit der Einschränkung, Prokop habe Haider „sicher keine Zusage ins Blaue gemacht“, am Montag gleich wieder ab.

Für Ankläger Eberhard Pieber ist die Bestechung, die er den beiden Russen und posthum auch Haider (wegen pflichtwidriger und parteilicher Vornahme eines Amtsgeschäfts) anlastet, dennoch „objektiv gesichert“: Die Geschäftsleute leisteten eine Anzahlung von einer Million Euro und überwiesen den Rest (eine weitere Million) erst, nachdem die Staatsbürgerschaft unter Dach und Fach war. „Klarere Indizien hat man selten in einem Korruptionsprozess“, sagte Pieber.

Auch für Haiders einstigen Protokollchef Franz Koloini verlangte der Oberstaatsanwalt eine Verurteilung (wegen Geldwäsche), weil dieser das Schmiergeld verschleiert habe. Koloini saß quasi als Haiders Stellvertreter auf der Anklagebank, zumindest sahen das die meisten Prozessbeobachter so.

Gutes für Kärnten

Für Richterin Stefanie Öner waren die Indizien keineswegs so klar, geschweige denn, dass sich Beweise hätten finden lassen. Den Russen (Verteidigung Manfred und Klaus Ainedter) musste sie im Zweifel glauben, dass sie mit dem Geld unabhängig von der Staatsbürgerschaft nur „Gutes für Kärnten“ im Sinn gehabt hätten. Daher Freisprüche für sie und deren Anwalt (Verteidigung Herbert Eichenseder), der nur Formalitäten erledigt hatte. Es gebe „keinen konkreten Konnex zwischen den Zahlungen und der Verleihung der Staatsbürgerschaft“, sagte die Richterin. Auch bei Haider sei „kein Anhaltspunkt einer pflichtwidrigen Intervention“ ersichtlich. Einen Freispruch im Zweifel gab es auch für Koloini, der auf Haiders Geheiß das Konto verwaltet hatte – im Zweifel ohne Hintergrundwissen über den wahren Zweck der Millionen.

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