Koalition ist mit dem Pensions-Ergebnis zufrieden

Sozialminister Alois Stöger und Finanzminister Hans Jörg Schelling
Die Oppositionsparteien kritisieren hingegen, dass zu wenig für Frauen gemacht wurde.

Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) und Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) haben am Dienstag vor dem Ministerrat ihr Verhandlungsergebnis zu den Pensionen verteidigt. Stöger sah es als Erfolg, dass es keinen Automatismus gibt. Schelling hingegen erklärte, dass Vorschläge der Pensionskommission in jedem Fall zu einer Regierungsvorlage führen. Auch Infrastrukturminister Gerald Klug und Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (beide SPÖ) sowie Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) lobten das Ergebnis.

Opposition: Für Frauen zu wenig

Wenig erfreut zeigten sich die Frauensprecherinnen der Oppositionsparteien. Berivan Aslan, Frauensprecherin der Grünen, begrüßt die Anhebung der Ausgleichszulage. Diese Entlastung betreffe jedoch nur rund 20.000 Frauen in Österreich, meinte sie gegenüber der APA. Die höhere Ausgleichszulage etwa werde nur wenige Frauen betreffen, da sie selten durchgehend 30 Jahre bei einem Unternehmen beschäftigt seien, sagt die FPÖ-Abgeordnete Carmen Schimanek.

Drastischer formulierte es NEOS-Frauensprecherin Claudia Gamon, denn sie zeigte sich in einer Aussendung "wütend": "Der Kompromiss ist eine Niederlage für die Frauen." Gamon kritisierte außerdem, dass die frühere Anhebung des Frauenpensionsalters endgültig vom Tisch sei.

Das Team Stronach ortet lediglich "einen kleinen Erfolg und kleine Verbesserungen", ihm fehlt es aber an einem neuen Gesamtsystem. Auch wurde auf die Arbeitslosenzahlen verwiesen, denn viele hätten gar keinen Job, in dem sie sich eine Pension erwirtschaften können.

Eckpunkte des Papiers

Die Koalition hat sich auf ein 10-Seiten-Papier verständigt. Wesentlichste Punkte sind ein umfangreiches Paket in Sachen Invaliditätspension, kleinere Verbesserungen vor allem für Frauen, eine Reform der Pensionskommission sowie eine stärkere Motivation für die Regierung, auf finanzielle Probleme im System zu reagieren.

  • WIEDEREINGLIEDERUNG: Für Menschen, die von langer Krankheit betroffen waren, wird der Weg zurück in die Berufswelt erleichtert. Grundlage der Wiedereingliederung ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Dienstnehmer über eine befristete Reduzierung der Arbeitszeit (auf 50 bis 75 Prozent) für eine bestimmte Dauer. Die Entgelteinbuße soll dabei durch eine (nicht näher definierte) Sozialleistung kompensiert werden. Zudem wird für die Berechnung der Abfertigung und des Arbeitslosengeldes die Phase der Wiedereingliederung nicht einbezogen.
  • INVALIDITÄT: Um Invaliditätspensionen möglichst zu vermeiden, sollen Versicherte bereits nach vier Wochen Krankenstand zu einem klärenden Gespräch mit einem Casemanager, dem Kontrollarzt oder beiden bei der Gebietskrankenkassen eingeladen werden.
  • REHA-GELD-BEZIEHER: Um Langzeitarbeitslosigkeit von Reha-Geld-Beziehern zu vermeiden, sollten neben Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen auch Beschäftigungen am (geschützten) zweiten Arbeitsmarkt unter ärztlicher Kontrolle ermöglicht werden. Versicherten ohne Berufsschutz soll ein besserer Zugang zu Reha- oder Qualifikationsmaßnahmen ermöglicht werden. Pensionsversicherungsanstalt und Arbeitsmarktservice soll es ermöglicht werden, berufliche Rehabilitationen auch dann durchzuführen, wenn Invalidität droht, sie aber noch nicht eingetreten ist.
  • PENSIONSKOMMISSION: Neu aufgestellt wird die Pensionskommission. Sie soll "deutlich verkleinert" werden. Kooptierte Experten (ohne Stimmrecht) von Wirtschaftsforschungsinstitut, IHS, Pensionsversicherungsanstalt und Beamtenversicherung sowie zwei internationale Fachleute sollen beigezogen werden. Über die Bestellung des Vorsitzenden sowie des Stellvertreters müssen Kanzleramt, Sozial- und Finanzministerium im Einvernehmen entscheiden. Die Kommission wird nicht nur für den Bereich der gesetzlichen Pensionsversicherung (ASVG, Bauern, Gewerbetreibende) zuständig sein, sondern auch für die Beamten. Für den öffentlichen Dienst sowohl im Bund als auch in Ländern und Gemeinden soll es nun auch ein regelmäßiges Monitoring geben.
  • LÄNGER ARBEITEN: Für drei Jahre nach dem gesetzlichen Antrittsalter, also bei Frauen bis 63 und bei Männern bis 68 entfallen die Pensionsversicherungsbeiträge für Arbeitnehmer und Dienstgeber bis zur Hälfte. Allerdings wird der fiktive volle Betrag am Pensionskonto gut geschrieben. Auf der anderen Seite ist es nicht mehr möglich, neben der Pension voll dazu zu verdienen. Ebenfalls für die ersten drei Jahre nach dem gesetzlichen Antrittsalter bekommt man nur noch die Pension bis zur Höhe der Ausgleichszulage zur Gänze. Alles was darüber hinausgeht, wird bis maximal zur Hälfte angerechnet, das heißt nicht ausgezahlt.
  • FRAU: Vor allem Frauen dürften von einer Erweiterung des freiwilligen Pensionssplittings profitieren. Dieses war bisher nur vier Jahre pro Kind möglich, künftig werden es sieben sein. Maximal kann 14 Jahre gesplittet werden. Grundprinzip ist, dass der erwerbstätige Elternteil bis zu 50 Prozent seiner Pensionskonto-Gutschrift jenem Elternteil überlässt, der sich in dieser Phase der Kindererziehung widmet. Kindererziehungszeiten sollen künftig für Frauen ab Jahrgang 1955 leichter pensionsbegründend für das Erreichen der Ausgleichszulage, der so genannten Mindestpension, angerechnet werden. Im Papier wird hier keine Zahl genannt. Bei der Präsentation der Pläne Montagabend war von 96 Monaten die Rede. Ebenfalls vor allem für Frauen interessant sein dürfte eine Erhöhung des Ausgleichszulagenrichtsatzes für Alleinstehende auf 1.000 Euro für alle jene, die mindestens 30 echte Beitragsjahre vorweisen können. Für alle anderen bleibt der Satz bei rund 883 Euro.
  • HARMONISIERUNG: Eher vage gehalten ist der Passus über eine weitere Angleichung der Pensionssysteme. Wörtlich heißt es: "Die Bundesregierung bekennt sich dazu, die Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme voranzutreiben. Ziel ist es, ein auf der Bundesregelung (Allgemeines Pensionsgesetz) basierendes einheitliches Pensionsrecht zu schaffen."

Kommentare