Karmasin ortet Diskriminierung behinderter Schulkinder in Wien

Familienministerin Sophie Karmasin.
Für elftes und zwölftes Schuljahr auf besteht derzeit kein Recht auf Beschulung nach 10. Schuljahr. Es gibt nur die Möglichkeit, darum anzusuchen

Familien- und Jugendministerin Sophie Karmasin (ÖVP) beklagt eine "Diskriminierung" von behinderten Jugendlichen seitens der Stadt Wien: Diese müssten beim Stadtschulrat ansuchen, ob sie ein elftes und zwölftes Schuljahr absolvieren dürfen, was noch dazu immer öfter abgelehnt werde, und seien deshalb auf die "Gnade der Stadt Wien" angewiesen, kritisierte Karmasin gegenüber der APA.

Karmasin kündigte anlässlich des "Zero Discrimination Days" der Vereinten Nationen am 1. März an, sich verstärkt Familien mit Kindern mit besonderen Herausforderungen widmen zu wollen. Wichtig ist ihr dabei auch in diesem Bereich "Wahlfreiheit", sagt Karmasin: Es müsse möglichst individuell entschieden werden, ob für das Kind Sonderschule oder Inklusion der bessere Weg sei. "Natürlich ist Inklusion immer die schönste Perspektive", aber es gebe auch Herausforderungen, bei denen ein guter Gedanke erst wieder zu nicht ausreichender Förderung führe.

"Nicht begeistert"

Dementsprechend ist Karmasin "nicht begeistert" davon, dass Sonderschulen gemäß Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bis 2020 zur Ausnahme werden sollen. "Ich bin für ein Sowohl-als-auch."

"Stutzig" und "wütend" sei sie über Berichte von Betroffenen, wonach der Besuch des elften und zwölften Schuljahres für behinderte Jugendliche in Wien vom Stadtschulrat genehmigt werden müsse und es "immer mehr Ablehnungen" gebe. Dass man um Bildung ansuchen müsse, "das ist Diskriminierung", befand Karmasin. Die Notwendigkeit des Ansuchens gehöre abgeschafft: "Alle Kinder haben ein Recht auf Bildung." Aus anderen Bundesländern habe sie noch nicht von derartigen Problemen gehört.

Stadt Wien weist Diskriminierungsvorwurf zurück

Die Stadt Wien wies den Vorwurf der Familienministerin am Dienstag zurück. Der Antrag auf ein elftes oder zwölftes Schuljahr für behinderte Jugendliche an den Pflichtschulen werde nur abgelehnt, wenn ihnen eine sinnvolle Alternative angeboten werden könne, heißt es auf APA-Anfrage.

Im laufenden Schuljahr sei das Ansuchen um ein elftes Schuljahr bei 167 von 169 Schülern genehmigt worden, erklärt der Wiener Landesschulinspektor für Inklusion Rupert Corazza. Von den 95 Ansuchen auf ein zwölftes Schuljahr seien 50 positiv beschieden worden.

Für jene Jugendlichen, die nicht weiter die Pflichtschule besuchen dürfen, habe man stattdessen einen Platz im Rahmen der Ausbildungsgarantie bis 18 gesucht. Seit zwei Jahren laufe das System der Jugendcoaches voll an, bei dem jeder Betroffene in der neunten Schulstufe intensiv individuell beraten wird, was er im kommenden Schuljahr machen kann. "Für die Kinder, für die außerschulische Optionen (Tagesstruktur, Werkstätten etc., Anm.) möglich sind, werden die auch ergriffen." Gegen den Willen der Eltern würden solche Entscheidungen allerdings nicht getroffen, versichert Corazza. "Da muss man dann einen Lebensplan für den Jugendlichen entwickeln."

Neun Pflichtschuljahre

Die Pflichtschule (v.a. Volks-, Neue Mittel-, Sonderschule) ist in Österreich nur bis zum neunten Schuljahr vorgesehen, vom Finanzministerium gibt es auch nur für diese Dauer Geld. Auf ein zehntes Schuljahr gibt es ebenfalls ein Recht (und eine teilweise Finanzierung), das elfte und zwölfte Schuljahr an den Pflichtschulen sei allerdings nicht vom Finanzministerium bedeckt. Deshalb gebe es darauf auch kein Anrecht, sondern nur die Möglichkeit, einen Antrag zu stellen. Die Stadt Wien als Schulerhalter könne dieses folglich "nur anbieten, wenn es nicht zu sehr auf Kosten der anderen Schuljahre geht", so Corazza. Außerdem gebe es für Schüler, die die Schulpflicht absolviert haben, außerschulische Maßnahmen. Oft sei Schule auch nicht der ideale Ort für einen 17- oder 18-Jährigen, um sich auf einen Berufseinstieg vorzubereiten.

Wien habe hier übrigens keine Sonderrolle: Auch in den anderen Bundesländern gebe es kein Recht auf ein elftes oder zwölftes Schuljahr an den Pflichtschulen, es müsse immer ein Antrag an Schulbehörde und Schulerhalter (meist die Gemeinden) gestellt werden. Dass Karmasin und manche Elternvertretern ein Recht auf ein elftes und zwölftes Schuljahr fordern, unterstützt Corazza prinzipiell - allerdings nur, wenn es dafür die Ressourcen vom Finanzministerium gebe. Außerdem müsse dann auch eine integrative Beschulung behinderter Jugendlicher an den AHS und BMHS ermöglicht werden. Dort werden derzeit nur ganz selten Schüler mit körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung beschult.

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