Karl will Mietrecht entrümpeln

APA9491402 - 18092012 - WIEN - ÖSTERREICH: Justizministerin Beatrix Karl am Dienstag, 18. September 2012, im Rahmen einer PK zum Maßnahmenpaket Fußfessel in Wien. APA-FOTO: GEORG HOCHMUTH
Die Justizministerin will für "mehr Transparenz" bei Mietverträgen sorgen.

Das Thema Wohnen beschäftigt nun zunehmend auch die Regierung. Nachdem Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SP) vergangene Woche im KURIER mehr Sozialbauwohnungen und eine Änderung des Mietrechts gefordert hat, meldet sich nun auch Justizministerin Beatrix Karl (VP) zu Wort.
„Leistbares Wohnen ist ein Thema, das die Bürger in unserem Land bewegt“, erklärt Karl gegenüber dem KURIER. Hundstorfers Überlegungen seien „vernünftiger als die bisherigen Rufe nach gesetzlichen Mietzins-Obergrenzen“. Schließlich hätten Obergrenzen negative Folgen – etwa sinkendes Angebot und blühender Schwarzmarkt bei Ablösen.

Gesprächsbereit zeigt sich die zuständige Ministerin allerdings bei einer Modernisierung des Mietrechts: „Was ich mir im Mietrechtsbereich vorstellen kann, ist, mehr Transparenz anzustreben.“ Das Gesetz solle „durchschaubarer werden für Mieter und letztlich auch für die Gerichte.“ Hier ortet sie wiederholt entsprechende Klagen. Karl stellt gar die grundsätzliche Frage, „ob das Mietrecht nicht überreguliert ist.“ Sie strebe eine „Modernisierung im Mietrecht“ an: „Das wäre allerdings ein längerfristiges Projekt.“

Transparenz

Nicht eingehen wollte Karl auf die Forderung des Sozialministers, vor allem Zuschläge zu den Richtwerten transparenter zu gestalten. Trotzdem begrüßt die SPÖ-Bautensprecherin Ruth Becher den Karl-Vorstoß: „Wir begrüßen, dass sich die Frau Minister beim Thema bewegt.“ Das sei ein „großer Fortschritt“. Noch im Sommer habe man bei einer Fragestunde eine abschlägige Antwort erhalten.

„Das größte Problem für die Mieter orten wir weiter bei den intransparenten Zuschlägen.“ Diese sollten im Mietrecht ganz klar aufgezählt werden. Änderungsbedarf sieht Becher auch beim Thema befristete Mietverträge („Mieter sollen selbst entscheiden, wie lange sie in einer Wohnung wohnen wollen“) sowie bei den unterschiedlichen Anwendungs- bereichen des Mietrechts. Sie kritisiert, dass je je nach Baujahr und Förderumfeld für Mieter unterschiedliche Gesetze gelten.

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