Karl-Heinz Grasser: "Überrascht über die Finanz"

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Montag am Wiener Handelsgericht.
Prozess Ex-Finanzminister vs. Steuerberater: KHG kassierte "Vorabgewinn".

Vor dem Saal 708 im Wiener Handelsgericht herrschte Montagfrüh dichtes Gedränge. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sein Anwalt Dieter Böhmdorfer mussten sich den Weg durch den Tross aus Journalisten, Kameraleuten, Kibitzen und Finanzermittlern in den Verhandlungssaal bahnen. Der füllte sich bis auf den letzten Platz. Grasser, der als Berufsbezeichnung Unternehmer mit Wohnsitz in Kitzbühel angab, klagt seinen Ex-Steuerberater Deloitte und den Deloitte-Partner Peter Haunold wegen falscher Beratung.

Wie berichtet hat Grasser ein Steuerverfahren und ein Finanzstrafverfahren am Hals, weil er Einnahmen über ein undurchsichtiges Konstrukt aus ausländischen Stiftungen fließen ließ. Laut Finanz hätte Grasser seine Beratungsleistungen und Vertriebstätigkeiten in Österreich versteuern müssen. Fix ist aber noch nichts. Die Verfahren laufen noch. Am Ende droht Grasser aber eine hohe Millionenstrafe.

Redseliger Ex-Minister

Grasser schilderte dem Richter‚ wie er 2007 auf Empfehlung des Bankers Julius Meinl zu Deloitte kam. Haunold wurde ihm als Experte für internationales Steuer- und Stiftungsrecht präsentiert. Grasser benötigte eine Firmenstruktur, weil er von Meinl für den Börsengang der Energie-Holding Meinl International Power (MIP) engagiert und Aufsichtsratschef von deren Managementfirma MPM in Jersey wurde.

„Ich habe an Roadshows teilgenommen, mit einer Fülle von Investoren gesprochen und mein Netzwerk am Energiesektor aktiviert“, schilderte Grasser seine Aktivitäten. Und die Quelle Meinl sollte für Grasser ordentlich sprudeln. Zuerst wurde dafür die Stiftung Waterland in Liechtenstein gegründet. Haunold riet ihm, so Grasser, dass seine Frau Fiona die Stiftung gründe, weil sie Schweizerin ist und so keine Schenkungssteuer in Österreich anfalle.

Dann wurde die zypriotische Gesellschaft Man Angelus ins Netzwerk eingebaut, die ein Drittel an der Managementfirma MPM hielt. Für die Zypern-Firma fungierte Grasser als „Treuhänder“. Damit aber Richtung Grasser auch Dividenden fließen, wenn die Mehrheitsaktionäre nichts ausschütten wollen, wurde ein spezieller Vertrag abgeschlossen. Der sicherte ihm 1,5 Mio. Euro Vorabgewinn zu. „Als Drittel-Eigentümer hat man wenige Rechte“, sagte Grasser. Auch die Vertriebsprovisionen von Meinl flossen in sein Konstrukt.

„Jeder einzelne Schritt ist nach Beratung mit Haunold umgesetzt worden“, sagte Grasser. „Ich habe mich in dem Konstrukt nie ausgekannt und kann jetzt noch nicht die gesamte Firmen-Struktur aufzeichnen.“ Die erste Offenlegung des Firmennetzes beim Finanzamt 2009 führte zu keiner Beanstandung. Später kam es zu einer „Vor-Ort-Prüfung“ bei Grasser, die zu einem Steuer- und Finanzstrafverfahren führte. Grasser: „Ich bin von der Vorgangsweise der Finanzbehörden noch heute überrascht.“

Im Schadenersatzprozess von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser gegen seinen ehemaligen Steuerberater Deloitte und Deloitte-Partner Peter Haunold werden am Montag die Hackeln tief fliegen. Denn: Richter Manuel Friedrichkeit wird erstmals Grasser einvernehmen. Und der wird in den Angriff übergehen. Der Ex-Politiker wirft seinem früheren Berater Haunold vor, dass er für ihn eine raffinierte Steuer-Konstruktion über Stiftungen in Liechtenstein, Zypern und in der Karibik gegründet, aber ihn dabei falsch beraten habe. Das "steuerschonende" Firmengeflecht, über das Grasser auch Vertriebsprovisionen aus dem Meinl-Imperium einsackte, wurde letztendlich von den Finanzbehörden in der Luft zerrissen.

Grasser hat ein Millionen schweres Steuer- und Finanzstrafverfahren am Hals. Ihm droht einerseits eine hohe Steuernachzahlung (5,4 Millionen Euro) und andererseits eine Strafzahlung in Höhe von bis zu 15 Millionen Euro. Die Verfahren sind aber noch nicht abgeschlossen.

Reine Absicherung

Im Zuge der Zivilklage fordert Grasser nun von Deloitte mittlerweile rund 500.000 Euro Schadenersatz. Er will jene Anwalts- und Gutachterkosten ersetzt haben, die er bisher aufbringen musste, um sich vor der Staatsanwaltschaft und den Finanzbehörden zu verteidigen.

"Ich hätte mir erwartet, dass mein Steuerberater, der mir diesen Scheiß eingebrockt hat, ein Mann ist und sagt, Karl-Heinz ich stehe dazu, ich habe das gemacht", erklärte Grasser am Freitag. "Haunold und Deloitte sind die Erfinder dieser Stiftungsstruktur und es hat keinen Schritt ohne Haunold gegeben." Im Endeffekt sei ihm sein früherer Finanzberater bei späteren Einvernahmen durch die Ermittler in den Rücken gefallen. Und zwar erst zu dem Zeitpunkt, so Grasser, als Zeuge Haunold selbst zum Beschuldigten wurde.

"Wenn Haunold und Deloitte behaupten, ich hätte die Steuer-Struktur verändert, so ist das die Unwahrheit", sagt Grasser. Die Klage gegen Deloitte sei für ihn eine Art Versicherungspolizze für künftige Schäden. Falls sich am Ende die Sicht der Finanz durchsetze, soll die Steuerberatungsfirma dafür haften.

Um die Grassers Verteidigungslinie zu untermauern, will sein Anwalt Dieter Böhmdorfer die Vorstände der ausländischen Grasser-Stiftungen als Zeugen vor Gericht laden lassen. Zugleich verlangt Böhmdorfer die Herausgabe des sogenannten Handaktes von Haunold. Laut Böhmdorfer existiert bei Deloitte eine Akte, in der Haunold Vermerke über Gespräche, Telefonate und etwaige Entwürfe in Sachen Grasser festgehalten habe.

"Das Oberlandesgericht Wien hat die Herausgabe des Handaktes bereits angeordnet", sagt Ex-Justizminister Böhmdorfer, Deloitte habe aber dagegen Beschwerde eingelegt. Böhmdorfer: "Wenn der Handakt für Haunold spräche, würde er ihn offenlegen."

"Völlig ins Leere"

"Die Vorwürfe gehen völlig ins Leere", sagt Harald Breit von Deloitte zum KURIER. "Es gibt bei uns keinen Handakt. Die Unterlagen, die die Beratung betreffen, hat Grasser alle erhalten." Grasser wolle mit seinen Vorwürfen nur "Sand in die Augen streuen". Denn: Das Stiftungskonstrukt Grassers sei nur für Passiv-Einkünfte, wie Dividendenzahlungen, gedacht gewesen und hätte dafür auch funktioniert.

"Es sind aber auch aktive Einkünfte, wie die Vertriebsprovisionen von Meinl, darüber geschleust worden", sagt Breit. Das sei seitens Deloitte nicht vorgesehen gewesen, und habe letztlich zu den Problemen mit der Finanz geführt. Der Abschlussbericht der Finanz belege, dass Grassers Firmenkonstrukt am Ende "nicht dem von Haunold vorgeschlagenen entsprach".

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Karl-Heinz Grasser und sein Anwalt Manfred Ainetter
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APA/ROLAND SCHLAGERAPA2600953-2 - 15072010 - WIEN - ÖSTERREICH: ZU APA-TEXT WI - Michael Ramprecht am Donnerstag, 15. Juli 2010, im Rahmen des Medienrechtsverfahrens Grasser vs Ramprecht am Straflandesgericht in Wien. APA-FOTO: ROLAND SCHLAGER
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Peter Hochegger
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