Kardinal Schönborn: Kreuz gehört in den Gerichtssaal

Kardinal Christoph Schönborn
Über das Vorgehen der Regierung bei der Entschädigung von misshandelten Heimkindern ist Schönborn nicht glücklich.

Kardinal Christoph Schönborn ist skeptisch, was das derzeit im Parlament liegende Gesetz zur weiteren Entschädigung von misshandelten Heimkindern angeht. Wörtlich sprach er in der ORF-Pressestunde von einem "Schnellschuss", bei dem es noch so manche rechtliche Klärung brauche. Vehement sprach sich der Wiener Erzbischof gegen ein Verbot religiöser Symbole im öffentlichen Raum aus.

Verständnis zeigte der Kardinal für gewisse Bekleidungsvorschriften im beruflichen Feld, die religiöse Symbole verbieten: "Dass ein Arbeitgeber gewisse Bekleidungsvorschriften macht, halte ich für legitim." So werde ein Feuerwehrwehrmann nicht mit einem Brustkreuz in den Einsatz gehen können. Ein generelles Verbot, wie es künftig bei der Vollverschleierung gelten soll, halte er aber für falsch, auch wenn eine Vollverhüllung nie wünschenswert sei.

Kreuz passt in den Gerichtssaal

Auch kann Schönborn nichts mit der Forderung der Richter anfangen, die Kreuze aus den Gerichtssälen zu entfernen: "Das Kreuz erinnert daran, dass es so etwas wie eine heilige Pflicht der Gerechtigkeit gibt", erläuterte Schönborn. So passt es aus seiner Sicht auch gut in den Gerichtssaal als sichtbares Zeichen an die Richter, dass sie gerecht zu urteilen haben.

Religiöse Symbole überhaupt aus dem öffentlichen Raum zu entfernen, hieße "alle Kirchtürme abzuschneiden". Das sei absurd: "Man kann sich nicht ein religionsfreies Land wünschen", befand Schönborn.

Verärgert ist die katholische Kirche weiterhin über das Vorgehen der Regierung bei der Entschädigung von Heimopfern. Diese Woche war im Sozialausschuss des Nationalrats bereits beschlossen worden, in staatlichen oder kirchlichen Einrichtungen misshandelten Heimkindern eine gesetzliche Rentenleistung von 300 Euro monatlich zukommen zu lassen. Was Schönborn hier besonders stört ist, dass es keinerlei Konsultationen mit der Kirche gegeben habe, die aber mitbezahlen solle. Das sei gegen alle Usancen.

Ohnehin bedürfe es hier noch gründlicher Überlegung rechtlicher Art. Denn alles, was bisher an Entschädigungen etwa im kirchlichen Bereich ausverhandelt worden sei, habe sich in außergerichtlichen Verfahren ergeben. Dies ist insofern von Bedeutung, als Basis für die Zusatzpension die Zuweisung einer pauschalierten Entschädigungsleistung vom Heimträger ist.

Flüchtlingspolitik

Kritisch sieht der Kardinal die Entwicklungen in der Flüchtlingspolitik. Er könne die Schließung der Balkan-Route verstehen. Aber jetzt entstehe ein wachsender Nationalismus und Populismus, wo jedes Land versuche noch schrecklicher zu sein als das andere statt beispielsweise humanitäre Korridore zu schaffen. Tendenzen, der EU den Rücken zu kehren, erteilte Schönborn ebenfalls eine Absage. Rhetorisch fragte der Erzbischof, ob man nun neben dem großen Amerika, dem großen China und dem großen Russland wieder zur "Kleinstaatlerei" zurückkehren solle.

Was seine persönliche Zukunft anlangt, betonte Schönborn, er würde dankbar sein, wenn in drei Jahren sein Rücktrittsgesuch mit Erreichen des 75. Lebensjahrs vom Vatikan auch angenommen werde. Einen Wechsel nach Rom werde es für ihn "sicher nicht" geben.

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