Kärnten schafft den Pflegeregress ab

APA12069984 - 26032013 - KLAGENFURT - ÖSTERREICH: ZU APA 306 II - (v.l.) ÖVP-Landesrat Wolfgang Waldner, der designierte Landeshauptmann Peter Kaiser und der künftige Grün-Landesrat Rolf Holub im Rahmen der Präsentation einer Drei-Parteien-Koalition aus SPÖ, ÖVP und Grünen im Kärntner Landtag am Dienstag, 26. März 2013, in Klagenfurt. APA-FOTO: GERT EGGENBERGER
Erster Arbeitstag der neuen Regierung: Rot, Schwarz und Grün sind sehr zufrieden mit dem neuen Arbeitsstil.

Die erste reguläre Sitzung der neuen Kärntner Landesregierung zeitigte am Dienstag drei glückliche Gesichter: Landeshauptmann Peter Kaiser (SPÖ) trat gemeinsam mit den Landesräten Wolfgang Waldner (ÖVP) und Rolf Holub (Grüne) vor die Presse, und alle drei Koalitionäre äußerten sich zufrieden über die Zusammenarbeit. Wichtigster Beschluss war die Abschaffung des Pflegeregresses per 1. Mai.

Die Abschaffung des Pflegeregresses war eines der wichtigsten Versprechen des Wahlsiegers SPÖ gewesen, lediglich FPK-Landesrat Christian Ragger stimmte dagegen. Die Zuzahlung für Angehörige soll ab 1. Mai Geschichte sein, die notwendigen Änderungen im Kärntner Mindestsicherungsgesetz sollen noch im April im Landtag beschlossen werden, kündigte Kaiser an. Waldner meinte, die ÖVP habe in dieser Frage ihre Haltung geändert. Die Schwarzen waren im Wahlkampf gegen die Abschaffung gewesen, die Causa sei aber „keine Glaubensfrage“ gewesen, betonte er. Holub wiederum meinte, mit der Abschaffung allein sei es nicht getan: Mittelfristig solle eine Pflegeversicherung wie in Deutschland angedacht werden, dies sei aber eine bundespolitische Frage.

Kassasturz

Einstimmig beschlossen wurde ein Kassasturz, den Finanzlandesrätin Gaby Schaunig (SPÖ) mit externen Experten durchführen soll. „Zuerst wird es einen Blitz-Kassasturz geben, der bis Ende Mai abgeschlossen sein wird und Basis für die Finanzplanung darstellt“, sagte Kaiser. Erste Zahlen würden aber bereits vorliegen, daraus gehe hervor, dass die Einnahmen des Landes im vergangenen Jahr durch die schrumpfende Bevölkerungszahl gesunken seien.

Außerdem einigte sich die Regierung auf Änderungen im Procedere ihrer Sitzungen. Dringlichkeitsanträge können künftig nur noch in echten Ausnahmefällen eingebracht werden. In der vergangenen Legislaturperiode hätten diese den Freiheitlichen vor allem dazu gedient, den anderen Regierungsmitgliedern Unterlagen vorzuenthalten. Das soll es nicht mehr geben, versprach der Landeshauptmann: „Regierungsakte sollen künftig eine Woche vor der Sitzung an die Landesamtsdirektion gehen und am Donnerstag vor der Regierungssitzung den Medien zur Verfügung gestellt werden.“ Auch die gefassten Beschlüsse werden ab sofort veröffentlicht.

Alle drei Koalitionspartner äußerten sich sehr zufrieden mit dem neuen Arbeitsstil. Für den Grünen Holub war die erste Sitzung im Regierungsgebäude „schon ein besonderer Tag“. Er habe in der Sitzung auch sich selbst und die Regierungskollegen genau beobachtet und sei sehr erfreut darüber, dass der neue politische Stil, der bei den Koalitionsverhandlungen geherrscht habe, auch in der Regierungsarbeit fortgesetzt werde.

Die nächste Regierungssitzung findet am 23. April statt, Kaiser will dazu die Sozialpartner einladen, um die künftige Art der Zusammenarbeit festzulegen.

Steiermark hält am Pflegregress fest

In der Steiermark als einziges verbleibendes Bundesland mit Pflegeregress steigt indes der Druck, diese Finanzmaßnahme abzuschaffen. Die Opposition aus KPÖ, FPÖ und Grünen hat am Dienstag einen entsprechenden Antrag im zuständigen Landtagsausschuss eingebracht.

Der Pflegeregress war in der Steiermark 2008 abgeschafft und 2012 wieder eingeführt worden. Aus ihm fließen rund 6,2 Mio. Euro ins Landesbudget. Kinder zahlen für die Pflegeheimunterbringung der Eltern ab einem Nettoeinkommen von 1.500 Euro vier bis zehn Prozent und Eltern für ihre Kinder neun bis fünfzehn Prozent. Die Grünen bezeichneten den Regress als „unsozial und unfair“ und verwiesen auf eine ablehnende Haltung auch in den Reihen der SPÖ, etwa von Sozialminister Rudolf Hundstorfer und der Grazer Vizebürgermeisterin Martina Schröck. Der Verfassungsgerichtshof prüft, nachdem der Unabhängige Verwaltungssenat ein Gesetzprüfungsverfahren beantragt hat.

Die „Reformpartner“ SPÖ und ÖVP halten bislang am Regress fest, bis eine bundesweite Lösung etwa über eine Pflegeversicherung gefunden ist. Immerhin sei es damit auch gelungen, den Zustrom zu den Pflegeheimen zu bremsen.

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