Justizminister ärgert sich auch über Demos

Justizminister Brandstetter besucht Stockholmer Haftanstalt.
Auch Verwaltungsrichter sollen durch Richterausbildung. Justizminister geht bei Fußfessel für "Gefährder" auf Distanz zu Innenminister.

Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) plädiert dafür, dass auch Verwaltungsrichter eine vierjährige Richterausbildung absolvieren müssen. "Auf lange Sicht wäre das sicher wünschenswert", erklärte der Justizminister gegenüber der Tageszeitung "Die Presse".

Die Qualifikation von Verwaltungsrichtern geriet zuletzt im Zusammenhang mit der umstrittenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Bau einer dritten Piste am Flughafen Wien in Diskussion. Die juristische Begründung der Verwaltungsrichter stieß auf einige Kritik. Für den Posten eines Verwaltungsrichters reicht ein Jus-Studium inklusive fünfjähriger juristischer Berufserfahrung. Etliche Verwaltungsrichter wechselten in der Vergangenheit aus Ministerkabinetten auf ihren Posten.

Justizminister Brandstetter betont, dass die Verwaltungsgerichte nicht in seinen Einflussbereich fallen. Zuständig ist der für Verfassungsfragen verantwortliche Minister Thomas Drozda (SPÖ). Ein respektvoller Umgang gegenüber Justizorganen ist laut Brandstetter immer geboten. "Aber wir müssen uns daran gewöhnen, dass auch Gerichtsentscheidungen Gegenstand von öffentlicher Kritik sein können und müssen. Das ist in einer Demokratie völlig in Ordnung."

Justizminister ärgert sich auch über Demos

Die aktuelle Diskussion über die von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) geplante Reform des Demonstrations- und Versammlungsrechts hält der Justizminister für in Ordnung. "Für mich ist Sobotkas Kritik im Ansatz 100-prozentig berechtigt, weil ich mich selbst schon mehr als einmal geärgert habe, dass mit irgendwelchen Demonstrationen in der Innenstadt weitreichende Einschränkungen verbunden waren."

In Sachen Fußfessel für Gefährder geht der Justizminister unterdessen auf Distanz zum Innenminister. Personen, die keine Straftat begangen haben, hätten auch keine Fußfessel zu befürchten, sagte Brandstetter der "Presse". "Die Fußfessel ist als Freiheitsbeeinträchtigung nichts anderes als eine Form des Vollzugs der Freiheitsstrafe, und dabei bleibt es auch."

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