Justizbudget profitiert von Hypo-Klage

Justizbudget profitiert von Hypo-Klage
Die Gerichtsgebühr der BayernLB fettet die Rücklage auf. Die Republik sieht sich selbst als gebührenbefreit.

Zumindest einen gibt es, der sich über das Klagskarussell rund um die Hypo Alpe Adria freuen kann: Justizminister Wolfgang Brandstetter. Denn die beim Handelsgericht anfallenden Pauschalgebühren fließen ins Justizbudget. Und die Summen sind beträchtlich: Bereits fix sind 28,2 Mio. Euro von der BayernLB. Die Republik Österreich müsste 42 Mio. Euro zahlen, erachtet sich jedoch als gebührenbefreit. Die Pauschalgebühren für Gerichtsverfahren berechnen sich nach dem Streitwert. Der beläuft sich bei der Klage der Republik Österreich gegen den früheren Mehrheitseigner der Hypo Alpe Adria, die BayernLB, auf 3,5 Mrd. Euro. Die BayernLB will umgekehrt von der Republik 2,4 Mrd. Euro einklagen.

Zusammen ergäbe das - wenn die Republik zahlen muss - 70,2 Mio. Euro, und damit ein schönes Plus. Im ganzen Jahr 2013 hat die Justiz 841 Mio. Euro Gerichtsgebühren eingenommen.

Die Republik Österreich will sich die Überweisung - in diesem Fall ja eigentlich nur von einem Ressort ins andere - aber ersparen. Sie berief sich bei Klagseinbringung auf Par. 5 Finanzmarktstabilitätsgesetz, wonach für zur Durchführung des Gesetzes erforderliche Rechtsgeschäfte, Schriften und Amtshandlungen keine Abgaben und Gebühren anfallen. Ob das auch für die Klage gegen die BayernLB gilt, muss das Handelsgericht entscheiden, erklärte dessen Vizepräsident Alexander Schmidt gegenüber der APA.

Fließt in die Rücklage

Auch die BayernLB hat nicht sofort mit Klagseinbringung bezahlt. Sie ließ sich die Lastschriftanzeige ausstellen und musste dann binnen 14 Tagen genau 28.233.534 Euro überweisen. Diese erkleckliche Summe fällt zwar an das Justizbudget. Aber der Justizminister kann das Geld nicht einfach ausgeben - und hat das auch nicht vor.

Denn die millionenschweren Gebühren gelten als "außerplanmäßige Einnahmen" und sind damit der Rücklage zuzuführen. Diese darf der Minister nur mit Zustimmung des Finanzministers und des Rechnungshofes auflösen. Daran denkt er derzeit aber nicht. Es gebe keine Pläne, die Rücklagen anzutasten, sei doch das Budget 2015 mit dem Finanzminister akkordiert, hieß es im Justizministerium.

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