Islamgesetz: Hearing mit viel Kritik

Islamgesetz: Hearing mit viel Kritik
Keine Verbesserungen: Einige Experten fordern "zurück an den Start".

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat am Dienstag die Beratungen über das geplante neue Islamgesetz aufgenommen. Gleich drei der Experten forderten dabei - aus unterschiedlichen Gründen - ein "Zurück an den Start". Ihrer Meinung nach bringt der Entwurf keinerlei Verbesserungen gegenüber der jetzigen Gesetzeslage, berichtete die Parlamentskorrespondenz. Auch die Opposition hegte Zweifel.

Der Politologe Farid Hafez von der Universität Salzburg plädierte dafür, das Islamgesetz von Grund auf neu zu verhandeln. Im Gegensatz zum geltenden Gesetz aus dem Jahr 1912, das der muslimischen Bevölkerung in Österreich vermittelt habe, in jeder Hinsicht gleich zu sein, und damit Zugehörigkeitsgefühl und Vertrauen schuf, säe das neue Gesetz Misstrauen und werde das Gefühl der Missachtung mit sich bringen, zeigte er sich überzeugt.

Massive Kritik kam auch von Harald Fiegl, ehemaliger österreichischer Handelsdelegierter in der Türkei. Er erwartet er sich vom neuen Islamgesetz keinen Beitrag zu einem friedlichen Zusammenleben, auch er empfahl daher eine gänzliche Neufassung. Die Vorrangstellung, die das Gesetz der "Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich" einräumt, hält Fiegl für nicht gerechtfertigt. Die IGGiÖ gebe die Zahl ihrer Mitglieder nicht bekannt, lege ihre Glaubensinhalte nicht offen und habe es verabsäumt, das westliche Lebensmodell in Schulen und Moscheen zu vermitteln, kritisierte er.

Gerhard Hesse, Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes, betonte, dass sich der vorliegende Gesetzentwurf innerhalb jenes Gestaltungsspielraums bewege, den das Verfassungsrecht dem Gesetzgeber einräume. Dem Parlament sei es möglich, gezielt auf einzelne Religionsgemeinschaften einzugehen und historische Traditionen zu berücksichtigen. Unter diesem Blickwinkel ist für ihn auch das künftige grundsätzliche Verbot der Auslandsfinanzierung für islamische Religionsgesellschaften zu sehen.

Auch Katharina Pabel, Leiterin des Instituts für Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre an der Johannes Kepler Universität Linz, äußerte keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Gesetz. Man müsse bei der Frage der Auslandsfinanzierung das Ziel des Verbots sehen, machte sie geltend, es gehe darum, die Selbstständigkeit der Religionsgesellschaften zu sichern und sie unabhängig von ausländischen Stellen zu machen.

Der Religionsphilosoph Richard Potz, emeritierter Professor am Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien, erachtete es als ein gewisses Problem, dass das Gesetz in einigen Punkten von der bisherigen Religionsgesetzgebung abweicht und einige Teile des Gesetzes zu ungenau geregelt sind. Österreich könne sich zu Recht für das bestehende Islamgesetz rühmen, man müsse vorsichtig sein, um das Prestige nicht zu verlieren.

Einen eindringlichen Appell, das Gesetz in der vorliegenden Form nicht anzunehmen, sondern nochmals zu überdenken, richtete der Ökonom Christian Zeitz, wissenschaftlicher Direktor des Instituts für Angewandte Politische Ökonomie, an die Abgeordneten. Er sprach von unausgegorenen Bestimmungen und äußerte die Befürchtung, dass vieles totes Recht bleiben wird. Ein besonderes Problem sieht Zeitz in den rund 460 Moscheenvereinen, die es seiner Darstellung nach derzeit in Österreich gibt. Er glaubt nicht, dass es mit den vorliegenden Bestimmungen gelingen wird, diese Vereine, die sich außerhalb des Einflusses der Islamischen Glaubensgemeinschaft befinden, zu verbieten.

Das Thema islamische Vereine stand dann auch im Mittelpunkt der Ausschussdebatte. Auf die Frage der Abgeordneten, wie er selbst das Problem lösen würde, regte Zeitz eine Novellierung des Vereinsgesetzes an, um Vereine, die als Zweck die Verbreitung religiöser Lehren haben, generell zu unterbinden. Man solle diese Materie im Bundesgesetz über religiöse Bekenntnisgemeinschaften regeln.

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