Hypo-Skandal: Aufsicht wusste lange Bescheid

Hypo-Skandal: Aufsicht wusste lange Bescheid
Vor genau vier Jahren hat die Finanzmarktaufsicht alle Hypo-Unterlagen aus Liechtenstein erhalten – zu spät, sagt sie jetzt.

Es war der 5. Mai 2008, als bei der Finanzmarktaufsicht Österreich (FMA) ein heiß ersehntes Schreiben eingelangt ist: Die Liechtensteiner Banken- und Wertpapieraufsicht teilte den österreichischen Kollegen alle Namen und Kreditaufnahmen der Käufer der Liechtensteiner Vorzugsaktien der Hypo-Alpe-Adria-Bank mit. Dann passierte nichts mehr. Die FMA hat weder ein Verfahren eingeleitet noch eine Anzeige erstattet. Die Daten aus Liechtenstein seien zu spät gekommen, sagt die FMA.

Genau diese Kapitalerhöhung über Liechtensteiner Vorzugsaktien ist jetzt Inhalt des laufenden Strafprozesses gegen die Ex-Vorstände der Bank. Angezeigt wurde die Transaktion von den Hypo-Anwälten nach der Verstaatlichung der Bank im Jahr 2010. Den Vorständen wird Untreue vorgeworfen, da die Kapitalerhöhung nur vorgetäuscht gewesen sein soll.

Prüfer der FMA und der Oesterreichischen Nationalbank hatten schon im Sommer 2006 die Liechtensteiner Kapitalerhöhung der Hypo genau unter die Lupe genommen. Die Prüfer kamen zu dem Schluss, dass ihnen die Form der Kapitalerhöhung zwar aus wirtschaftlicher Sicht nicht gut gefällt, aber rechtlich hatten sie nichts einzuwenden. Sie forderten die Hypo daher auf, die Kapitalerhöhung neu zu gestalten, damit sie auch wirtschaftlich in Ordnung sei. Das passierte dann auch. Im Mai 2008, als die Unterlagen aus Liechtenstein bei der FMA eingetroffen sind, war die Kapitalerhöhung daher in allen Aspekten korrekt, sagt die FMA jetzt. Sie hätte daher gar kein Verfahren mehr einleiten können.

Vor diesem Hintergrund wird die Zeugenaussage von FMA-Vorstand Helmut Ettl und dem Leiter des Bereichs Bankenaufsicht, Michael Hysek, am Mittwoch beim Hypo-Prozess in Klagenfurt besonders spannend. Hysek wurde vor zwei Jahren von der Staatsanwaltschaft schon einmal zur Hypo befragt. Damals sagte er: „Wenn ein ... Mangel einen Verstoß gegen eine Strafbestimmung nach dem Bankwesengesetz darstellt, wird ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.“ So ein Verfahren aber hat die FMA im Fall der Hypo-Vorzugsaktien nicht eingeleitet.

Hintergangen

Ein bisher unter Verschluss gehaltenes Aufsichtsrats-Protokoll der Hypo unmittelbar vor der Verstaatlichung wirft ein neues Schlaglicht auf die BayernLB: Sie hat demnach die Verstaatlichung ihrer Tochter Hypo-Alpe-Adria-Bank praktisch erzwungen und die Miteigentümer – Grazer Wechselseitige Versicherung und Land Kärnten – sowie den Hypo-Vorstand völlig im Dunkeln gelassen.

In der entscheidenden Sitzung des Hypo-Aufsichtsrats vor der Verstaatlichung am 10. Dezember 2009 stellte dessen Vorsitzender Kemmer einfach fest: „Vonseiten der Bayern wird kein zusätzliches Kapital mehr in die Hypo fließen.“ Und: „Die Gespräche mit der Republik Österreich sind abgeschlossen.“ Für den damaligen Finanzminister Josef Pröll war dies zu diesem Zeitpunkt noch keineswegs klar. Kemmer stellte ihn vor vollendete Tatsachen.

Völlig umgangen hat Kemmer die Hypo-Miteigentümer. Grawe-Vize-Chef Siegfried Grigg wusste bei der Aufsichtsratsitzung am 10. Dezember nicht einmal, dass es Gespräche mit der Republik Österreich gab. Er fragte nach dem Inhalt der Gespräche. Kemmer sagte, es sei Stillschweigen vereinbart. Stefan Petzner, Vize-Klubchef des BZÖ will daher Anzeige wegen Verletzung der Informationspflicht der Aktionäre einbringen.

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