Hypo-Prozess: Fünfeinhalb Jahre Haft für Martinz

Hypo-Prozess: Fünfeinhalb Jahre Haft für Martinz
Alle Angeklagten wurden zu teils langen Haftstrafen verurteilt. Für den EX-ÖVP-Chef wurde ein Albtraum wahr.

Für Josef Martinz (53) ist ein Albtraum Wirklichkeit geworden. Der ehemalige Kärntner ÖVP-Obmann, Landesrat und Vorsitzende des Aufsichtsrates der Landesholding, wurde tatsächlich zum großen Sündenbock in der Causa Birnbacher. Denn fünfeinhalb Jahre Freiheitsstrafe fasste kein anderer der insgesamt vier Angeklagten aus.

Der Steuerberater Dietrich Birnbacher (71), der für die Begleitung des Verkaufs der Landesanteile an der Hypo-Bank an die Bayern LB ein Honorar von sechs Millionen Euro erhalten hatte, kam mit drei Jahren, davon zwei bedingt, davon. Unbedingte Haftstrafen, nämlich drei beziehungsweise zwei Jahre, gab es auch für die beiden Holding-Vorstände Hans-Jörg Megymorez (41) und Gert Xander (48).

Alle Urteile sind nicht rechtskräftig. Sowohl Oberstaatsanwalt Andreas Hödl als auch die Anwälte Alexander Todor-Kostic (für Martinz), Martin Nemec (für Megymorez) und Gernot Murko (für Xander) meldeten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Richard Soyer erbat für Birnbacher drei Tage Bedenkzeit.

Weiteres Verfahren

Zudem ermächtigte der Schöffensenat die Staatsanwaltschaft, Martinz und Birnbacher wegen Steuerhinterziehung anzuklagen. Dabei geht es um jene 65.000 Euro, die Martinz vom Steuerberater als Wahlkampfspende erhalten hatte. Weiters wurden der Landesholding bzw. dem Land Kärnten, die sich dem Verfahren als Privatbeteiligte angeschlossen hatten, 5,7 Millionen samt vier Prozent Zinsen zuerkannt. Zur Zahlung sind alle vier Angeklagten verpflichtet.

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Hypo-Prozess: Fünfeinhalb Jahre Haft für Martinz

In seiner eineinhalbstündigen Urteilsbegründung ließ Richter Manfred Herrnhofer noch einmal die Vorgänge Revue passieren, die sich rund um den Hypo-Deal abgespielt hatten. Er strich das "Primat der Politik" heraus und meinte: "Was Haider sagte, da fuhr die Eisenbahn drüber." Für den damaligen Landeshauptmann Jörg Haider und Martinz sei von Anfang an klar gewesen, dass Birnbacher ein Erfolgshonorar erhalten und ihm zwei Drittel weggenommen werden sollte. "Wir haben in den Zeugenaussagen erschreckende Zustände feststellen müssen", merkte der Richter an. "Die Politik hat das Geschehen bestimmt und über den Aufsichtsrat bzw. den Aufsichtskommissär Einfluss genommen."

Als "besonders verwerflich" bezeichnete Herrnhofer, dass Martinz und Haider, die eigentlich Kontrolle der Vorstände sein sollten, "sich aktiv eingeschaltet und die Bezahlung des Honorars an Birnbacher beauftragt hatten".

Den Vorständen wiederum warf er vor, "bewusst auf Sachverständige Einfluss genommen und nicht alle Unterlagen zur Verfügung gestellt zu haben". Für die Vorstände habe es keine Verpflichtung gegeben, das Honorar zu übernehmen. Und ihnen sei bewusst gewesen, dass sechs Millionen Euro "überhöht sind".

Als "besondere kriminelle Energie" bezeichnete der Richter jene Vereinbarung, in der Haider und Martinz von Birnbacher schadlos gestellt werden, sollte die Holding das Honorar nicht übernehmen.

"Die Urteile sind daher angemessen", fasst Herrnhofer zusammen. "Mit den drei unbedingten Haftstrafen will der Senat ein deutliches Zeichen setzen." Bei Birnbacher, der als einziger Verantwortung übernommen und wesentlich zur Wahrheitsfindung beigetragen habe, werde ein Teil der Strafe aus spezialpräventiven Gründen bedingt ausgesprochen.

Kämpferisch

Martinz gab sich nach dem Urteil ("Ein Albtraum ist Wirklichkeit geworden") kämpferisch: "Ich werde weiter kämpfen." Die Begründung für seine Verurteilung sei "an den Haaren herbeigezogen". Der Druck auf den Richter sei "zu groß" gewesen.

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