Hypo: Millionen für die Anwälte
Wenn der geplagte Steuerzahler den Namen
Hypo Alpe-Adria hört, dann denkt er an ein Milliardengrab. An eine ehemalige Landesbank, die Ende 2009 notverstaatlicht und – mitsamt dem Bundesland
Kärnten – vor dem Konkurs bewahrt werden musste.
Wenn Berater den Namen Hypo Alpe-Adria hören, dann reiben sie sich die Hände, verfallen in Goldgräberstimmung und wittern das große Geld. Die Hypo, einst Bank der Politiker, ist zur Bank der Berater mutiert. Kommende Woche wird die Misserfolgsstory um eine Episode bereichert.
Dienstag startet am Wiener Handelsgericht ein Zivilprozess. Die Hypo-Alpe-Adria-Bank hat 12 Privatstiftungen bzw. Privatpersonen (darunter die Ex-Hypo-Manager Kulterer und Striedinger) auf Schadenersatz geklagt. Es geht um eine fragwürdige Kapitalerhöhung aus dem Jahr 2004 (Details siehe hier). Streitwert: 48 Millionen Euro. Vorfinanziert wird das gerichtliche Nachspiel vom Steuerzahler. Und wieder stehen die Berater als die großen Gewinner schon vor Prozessbeginn fest: Anwälte.
Bescheidene Bilanz
CSI Hypo. Ein hochfliegender Name, der Effizienz und Präzision suggerieren soll. Fest steht bisher lediglich: Seit April 2010, als die CSI Hypo im Auftrag der staatlichen Finanzprokuratur ihren Einsatz begann, sind mehr als 20 Millionen Euro für Beraterkosten in Rechnung gestellt worden. Resultate? Keine bemerkenswerten. Eine bescheidene Bilanz, die selbst den Hypo-Aufsichtsratschef Johannes Ditz schon zu harter Kritik veranlasste – die CSI koste zu viel und bringe zu wenig. Man möge doch die Arbeit einstellen.
Umso bemerkenswerter die Auswahl der CSI-Berater: Der rechtliche Leiter der CSI ist familiär mit ehemaligen Investoren des ehemaligen Hypo-Chefs Tilo Berlin verbunden. Berlin wiederum wurde bei seinem sagenhaft lukrativen Hypo-Deal vom heutigen Hypo-Chef Gottwald Kranebitter beraten. Und Kranebitters Hypo wiederum lässt sich beim am Dienstag beginnenden Zivilprozess von einer Kanzlei vertreten, bei der sein Bruder als Partner firmiert.
Die Anwalts- und Gerichtskosten verschlingen jedenfalls Millionen: Schon bei der Einbringung der 48-Millionen-Klage im August war rund eine Million Euro fällig, davon allein 867.000 Euro an Pauschalgebühren ans Gericht (siehe Faksimiles). Außerdem stellt die angegebene Schadenssumme die Bemessungsgrundlage für alle weiteren gerichtlich bestimmten Anwaltshonorare dar.
Bei den hier angeführten 48 Millionen bedeutet das: Pro Anwalt für die erste Stunde 27.800 Euro (siehe Faksimiles), für jede weitere Stunde die Hälfte, pro Schriftsatz fallen ebenfalls bis zu 27.800 Euro an. Insgesamt kostet also bereits die erste Prozess-Stunde rund 400.000 Euro, jede weitere die Hälfte. Bei etwa drei bis vier Stunden pro Tag ergibt das insgesamt rund eine Million am ersten Prozesstag. Bei einer zu erwartenden Prozessdauer von 30 Tagen (in erster Instanz) bedeutet dies: 30 Millionen Anwaltskosten. "Es gibt Prozesse, da geht es nicht um das Gewinnen oder Verlieren – Hauptsache, man ist dabei", sagt ein renommierter Wirtschaftsanwalt.
Offene Rechnung
Diese Zahlenspiele werfen in Juristenkreisen die Frage auf, ob man die Schadenssumme (vorerst) nicht niedriger ansetzen hätte können, um die Anwaltskosten zu drücken. Hier argumentiert die Hypo zu Recht, dass dann der nicht eingeklagte Rest des Schadens verjähren könnte.
Für den Steuerzahler bleibt nur zu hoffen, dass die Hypo den Prozess gewinnt – dann müssten die Beklagten gemeinsam geschätzte 100 Millionen zahlen (Schadenersatz plus Prozesskosten). Müssten. Denn wenn das Geld nicht eingetrieben werden kann, dann bleibt die Hypo und damit der Steuerzahler jedenfalls auf den Anwaltskosten sitzen.
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Hintergrund
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