Gesetzgeber betritt mit Sondergesetz rechtliches Neuland

Hofburg
Es soll ein Bundesgesetz zur Änderung des Bundespräsidentenwahlgesetzes von 1971 vorbereitet und die Änderung des Wählerregisters soll als Verfassungsbestimmung verankert werden.

Die Bundespräsidenten-Wahl 2016 ist nicht nur die bisher knappste und längste Wahl der Zweiten Republik, sie ist auch die erste die vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde und die nun in der Wiederholung auch noch verschoben werden muss. Der Gesetzgeber betritt dabei mit einem Sondergesetz rechtliches Neuland.

Im Bundespräsidentenwahlgesetz ist die Verschiebung einer Stichwahl nämlich nicht vorgesehen. Explizit geregelt ist lediglich die Verschiebung des ersten Wahlganges - und auch das nur für den Fall, dass ein Kandidat vor dem Wahltermin stirbt. In diesem Fall kann die Wahl um sechs bis zehn Wochen verschoben werden. Die aktuelle Verschiebung der Wiederholung der Stichwahl wegen der Wahlkarten-Pannenserie soll nun vom Nationalrat mit einem eigenen Bundesgesetz und einer Reihe von Sonderbestimmungen beschlossen werden, mit dem das Bundespräsidentenwahlgesetz von 1971 geändert wird.

Korrektur des laufenden Wahlprozesses

Als neuer Wahltermin stehen der 27. November oder der 4. Dezember im Raum. Auch die Wählerverzeichnisse sollen erneuert werden, so dass bei der neuerlichen Stichwahl auch jene wahlberechtigt sind, die nach dem Stichtag für die Bundespräsidentenwahl - das war der 23. Februar - inzwischen das 16. Lebensjahr vollendet haben. Da diese Maßnahme eine Korrektur des laufenden Wahlprozesses darstellt, soll die Veränderung bei den Wahlberechtigten als Verfassungsbestimmung verankert werden. Die dafür nötige Zwei-Drittel-Mehrheit lässt sich mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS erreichen. Weiters sollen neue Wahlkuverts produziert werden.

Die 13. Bundespräsidenten-Direktwahl Österreichs ist damit nicht nur die bisher spannendste, sondern auch die an Skurrilitäten reichste. In der Zweiten Republik gab es bisher zwölf Wahlen für das Amt des Bundespräsidenten. Drei dieser Urnengänge wurden erst in der Stichwahl entschieden. Bei der verflixten 13. Wahl braucht sogar ein drittes Votum, das nun auch noch rund zwei Monate verschoben wird.

Verschiebung in den Advent

Mit Norbert Hofer und Alexander Van der Bellen kamen bei dieser Präsidentenwahl erstmals ein blauer und ein grüner Kandidat in die Stichwahl. Die Traditionsparteien SPÖ und ÖVP scheiterten bereits im ersten Wahlgang mit einem Bruchteil der üblichen Zustimmung. Die Stichwahl am 22. Mai gewann Van der Bellen hauchdünn mit 50,35 Prozent. Die FPÖ ließ die Wahl allerdings wegen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkartenauszählung anfechten. Genau 40 Tage lang stand Alexander Van der Bellen als zukünftiger Bundespräsident fest. Dann hob der Verfassungsgerichtshof nach einem Verhandlungsmarathon die Stichwahl auf. Regierung und Nationalrat legten den 2. Oktober als Termin für die Wiederholung der Wahl fest. Wegen der zahlreichen schadhaften Wahlkarten erfolgt nun die Verschiebung in den Advent.

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