Heta: Gläubiger lassen Deal platzen

Hypo-Alpe-Adria Bank
Es ist fix: Schellings Versuch, die Hypo-Gläubiger zu einem Teilverzicht zu bewegen, ging schief.

Freitag, 11. März, 17 Uhr. Eine Sprecherin der größten Hypo-Gläubigergruppe zum KURIER: „Ich kann offiziell bestätigen, wir haben das Angebot nicht angenommen.“ Diese Gläubigergruppe repräsentiert mehr als fünf Milliarden Anleihen. Das ist mehr als ein Drittel der in Summe elf Milliarden Anleihen, für die Kärnten noch haftet. Somit wurden die nötigen zwei Drittel verfehlt, damit der Deal gilt.

Und es ist vor der offiziellen Bekanntgabe am Montag klar: Finanzminister Hans Jörg Schelling hat den Hypo-Poker verloren. An Kärnten bleiben die Milliardenhaftungen picken. Gescheitert ist der Deal offenbar weniger am Geld als am Prinzip. Was die Summen betrifft, war das Angebot der Republik nicht so schlecht: 75 Prozent des Nominalwerts sofort auf die Hand zu bekommen, wo der Marktwert bei 60 Prozent liegt, und der Buchwert bereits auf 50 Prozent reduziert wurde, wäre argumentierbar.

Prinzip Haftung

Doch es handelt sich bei der Hypo um öffentliche Haftungen. Und hier wollten die Gläubiger keinen Präzedenzfall schaffen. „Sie fürchten, wenn sie Kärnten durchgehen lassen, dass es seine Schulden nicht begleicht, werden andere Regionen, zum Beispiel hoch verschuldete spanische, das nachmachen und sich auch für zahlungsunfähig erklären“, sagt ein Eingeweihter. Genau um diesen Punkt dürfte nun eine heftige innenpolitische Debatte ausbrechen: Soll Österreich nun (für Kärnten) die Schulden aus der öffentlichen Haftung bezahlen? Oder soll man an Schellings Prinzip festhalten, der Bund sei für Kärnten nicht zuständig, und das Land in die Insolvenz schlittern lassen? Jahrelange Gerichtsstreitigkeiten inklusive?

Oberösterreichs Landeshauptmann Josef Pühringers Meinung, was jetzt zu geschehen hat, ist eindeutig: „Wenn das Angebot, wie es aussieht, von den Gläubigern nicht angenommen wird, ist alles zu unternehmen, damit es zu keinen langwierigen Gerichtsverfahren kommt“. Er sei zwar „niemanden um sein Geschäft neidig“, aber Klagen seien teuer und „wir können ja nicht ewig streiten“. Der Bankplatz, der Finanzplatz, der Wirtschaftsstandort Österreich würden durch weitere Streitereien in Mitleidenschaft gezogen. Daher Pühringers Appell: „Wir müssen alles tun, um bis zum Ablauf des Zahlungsmoratoriums noch eine Einigung mit den Gläubigern zu finden.“ Niederösterreichs Finanzchef Wolfgang Sobotka teilt Pühringer Meinung. „Wir müssen die Zeit bis zum Ende des Zahlungsmoratoriums nutzen, um eine Lösung im Sinne des Finanzplatzes Österreich zu finden.“ Eine Insolvenz Kärntens lehnt Sobotka ab: „Man muss alles tun, damit die Zahlungsunfähigkeit eines Bundeslandes verhindert wird.“

Freibrief für Länder

Finanzminister Schelling ließ am Freitag Abend keine Bereitschaft erkennen, nun in neue Verhandlungen einzutreten. Als nächstes sei die Finanzmarktaufsicht mit dem Schuldenschnitt an der Reihe, so Schelling. Im Finanzministerium vertritt man die Meinung: Wenn der Bund nun doch für Kärnten einspringe, sei dies ein Freibrief für die Bundesländer, Schulden zu machen.

Unterstützung bekommt Schelling von den Neos. Sie fordern ein Insolvenzrecht für die Bundesländer. Die Kärntner Landesregierung wird am Montag eine außerordentliche Sitzung abhalten. Landeshauptmann Peter Kaiser sagte in einer ersten Reaktion, für ihn sei es „völlig unverständlich“, dass die Gläubiger das Angebot ablehnten.

Unmittelbar passiert jetzt gar nichts, solange das Zahlungsmoratorium über die HETA noch gilt. Dieses muss längstens bis Ende Mai aufgehoben werden, die deutschen Gerichte befassen sich bereits mit der Frage, ob es überhaupt rechtmäßig ist.

Mit dem Aufheben des Zahlungsmoratoriums verhängt die Finanzmarktaufsicht einen Schuldenschnitt. Sie verfügt eine Quote, mit der die Gläubiger bedient werden. Wenn zum Beispiel fünf Milliarden aus der HETA auf die Gläubiger verteilt werden, können die Gläubiger die restlichen sechs Milliarden bei Kärnten einfordern. Kärnten haftet nach dem Paragrafen 1356 des ABGB, wonach bei Insolvenz der Bürge einzuspringen hat.

Kärnten hat angekündigt, die Gültigkeit der Haftungen abzustreiten und rechtlich zu bekämpfen. Sobald Kärnten diese Prozesse verliert und der erste gültige Rechtstitel da ist, wonach Kärnten zahlen muss, droht dem Land die Insolvenz.

Was von einem Bundesland pfändbar wäre, darüber tobt ein Expertenstreit. Die Gutachter des Landes, Georg Kodek und Michael Potacs, sagen, praktisch nichts wäre pfändbar. Hingegen stellt Verfassungsrechtler Heinz Mayer in einem Gutachten für die Gläubiger fest, dass nicht nur Vermögen, sondern auch Zahlungen aus dem Finanzausgleich an Kärnten pfändbar wären.

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